Mit Teddy auf Diebestour47-Jährige muss wegen Angriff in Siegburger City in Haft

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Die Fenster einer Justizvollzugsanstalt sind vergittert.

Wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung saß eine 47-Jährige vor dem Schöffengericht. Das Urteil: Zehn Monate Gefängnis. (Symbolfoto)

Die Frau war in den letzten Monaten schon mehrfach aufgefallen. Immer wieder soll sie Regale leer geräumt haben. Nun muss sie für 10 Monate ins Gefängnis.

Mit einem großen, weißen Plüschteddy unterm Arm ging sie auf Diebestour. In einem Drogeriemarkt in der Siegburger City wurde sie beim Entwenden von Parfüms und Kosmetik ertappt, doch sie gab die Beute nicht kampflos her. Wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung saß eine 47-Jährige vor dem Schöffengericht.

Vorgeführt von den Justizwachtmeisterin, konnte sie nur Trippelschritte machen: Die vielfach Vorbestrafte saß seit der Tat im Oktober bis zum Prozess in Untersuchungshaft und wurde in Fußfesseln in den Saal gebracht. Die Zeit in der JVA habe ihr offenbar gutgetan, konstatierte der Vorsitzende Richter Dr. Alexander Bluhm: „Sie sehen besser aus.“ Ja, sie habe eine Einzelzelle und arbeite in der Wäscherei, antwortete die Angeklagte; zuvor war sie in der Wohnung einer Freundin untergekrochen, künftig wolle sie in einer Notunterkunft für obdachlose Frauen leben: „Ich brauche Hilfe.“

Verkäuferin erkannte die Frau an auffäliger Kleidung

Die Diebstähle habe sie aus Frust begangen, sagte sie: Sie wollte ihren Freund im Siegburger Gefängnis besuchen, konnte aber keine Impfbescheinigung vorweisen und musste wieder gehen. Die Verkäuferin indes gab an, die Angeklagte an ihrer auffälligen Kleidung, dem Karo-Minirock und dem goldfarbenen Rucksack, wiedererkannt zu haben.

Sie war in den Monaten zuvor mehrfach auf den Überwachungsvideos aufgetaucht: „Immer, wenn sie da war, war ein Regal leergeräumt.“ Als die 47-Jährige ertappt wurde, wollte sie flüchten. Mit mehreren Kollegen und Kunden sei es schließlich gelungen, die schreiende und um sich schlagende Frau festzuhalten.

Seit 2000 immer wieder auffällig

Strafmildernd wirkte sich ihr Geständnis aus und ihre Entschuldigung: Sie habe niemandem weh tun wollen. Strafschärfend ihre Vorstrafenliste mit 21 teils einschlägigen Verurteilungen seit 2000. Immer wieder saß sie einige Monate in Haft. Gearbeitet hat sie nach einer abgebrochenen Friseurlehre nie, zu ihren drei erwachsenen Söhnen, die in Pflegefamilien, im Heim und bei ihrer Mutter aufwuchsen, hat sie keinen Kontakt, auch nicht zu ihrer Mutter und ihrer Schwester.

Durch einen Freund sei sie zum Heroin gekommen, werde seit 1999 substituiert, seit mindestens sechs Monaten sei sie ohne „Beikonsum“. Das Parfüm habe sie verkaufen wollen, in Kneipen auf dem Eigelstein, sagte die Hartz IV-Empfängerin. „Ich wollte auch mal Lebensmittel für meine Freundin einkaufen.“

Das Schöffengericht verurteilte sie zu zehn Monaten Haft. Die Sozialprognose sei schlecht, sagte der Richter: „Wir glauben, dass Sie weiter Straftaten begehen.“ Den Riesen-Teddy durfte sie behalten: Das Plüschtier hatten ihr Altkleidersammler überlassen. Vielleicht ein kleiner Trost. Denn im Gefängnis hat sie noch niemand besucht.

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