Prozess in SiegburgBewährungsstrafe für Troisdorfer Cannabis-Züchter

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Cannabis Symbolbild

(Symbolbild)

Siegburg/Troisdorf – Stanislaw bleibt der dubiose Mann im Hintergrund des Falls um eine Cannabis-Plantage. Im Juli vergangenen Jahres stellte das Zollamt in Troisdorf 68 Marihuana-Pflanzen sicher, die bis dahin verborgen in einer Garage wuchsen. Vor dem Schöffengericht musste sich jetzt der Garageneigentümer verantworten. Der 50-Jährige wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Keine Informationen trotz zehnjährigem Kontakt

Obwohl er schon zehn Jahre Kontakt zu jenem Stanislaw hatte, kennt der Angeklagte nach eigenen Worten weder dessen Nachnamen noch Wohnort. Der Pole hatte die Garage gemietet, um dort angeblich Reifen zu lagern. Der wahre Grund war der Anbau der Hanfpflanzen. Das bekam auch der 50-Jährige schnell mit. Er gestand, dem Mann aus Polen bei der Verlegung eines Stromkabels zwecks Beleuchtung und Belüftung der Plantage geholfen und auf die Wasserversorgung aus einem Fass geachtet zu haben.

Für den Strom erhielt der Angeklagte, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig ist, 50 Euro im Monat, was freilich nicht die Kosten deckte. Außerdem war abgemacht, dass er etwas von dem Marihuana abbekommt.

Schnell aufgeflogen

Damit habe ihr Mandant die Schmerzen seines krebskranken Vaters lindern wollen, erklärte die Verteidigerin. Doch dazu kam es nicht mehr. Die Plantage flog vor der ersten Ernte auf – und Stanislaw verschwand auf Nimmerwiedersehen.

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Die Staatsanwältin beantragte 15 Monate Haft wegen des Besitzes einer nicht geringen Drogenmenge und der Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln. Auch, weil der Angeklagte bisher nur einen Eintrag für ein geringfügiges Vergehen im Strafregister habe, könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Richter Hauke Rudat zählte in der Urteilsbegründung mehrere Punkte auf, die für den Angeklagten sprächen, nämlich, dass es sich um eine „weiche“ Droge gehandelt habe, die zudem von schlechter Qualität gewesen und nicht in Umlauf gekommen sei. Auch die Geständigkeit des 50-Jährigen wirkte sich positiv aus. Im Gegensatz zur Staatsanwältin erkannten Rudat und die Schöffen auf einen „minderschweren Fall“. Mit der Bewährungsstrafe sei der Angeklagte „hinreichend kuriert“. (kh)

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