Hat ein Wirt seinen Konkurrenten vom Barhocker geschubst? Vor dem Siegburger Amtsgericht zofften sich zwei Troisdorfer Gastronomen.
Zechprellerei und DrohungenKonkurrierende Troisdorfer Kneipenwirte zoffen sich vor Gericht

Der Konkurrenzkampf zwischen zwei Troisdorfer Wirten hatte ein Nachspiel vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)
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Die beiden Kneipen in der Troisdorfer Innenstadt liegen nah beieinander, doch von friedlicher Koexistenz keine Spur. Der eine Gastronom soll dem anderen Personal abspenstig gemacht, der andere im Lokal des einen herumgepöbelt haben. So weit, so unschön. Doch ging der Konkurrenzkampf so weit, dass ein Wirt den zweiten vom Barhocker schubste? Mit diesem Vorwurf befasste sich das Amtsgericht.
Auf der Anklagebank saß allerdings nicht der vermeintliche Angreifer, sondern das angebliche Opfer: wegen falscher Verdächtigung und Zechprellerei. Seit dem Vorfall Anfang Juni 2025 sei er immer noch krankgeschrieben, schilderte der Mittfünziger.
Troisdorfer Wirt bezahlte seinen Deckel beim Konkurrenten erst Wochen später
Sein Kontrahent habe sich damit gebrüstet, die beste Kneipe der Stadt zu haben, berichtete er im Brustton der Empörung. Und nicht genug: Der wolle ihn kaputt machen, habe gehofft, durch das Abwerben seines besten Mitarbeiters auch seine Gäste zu ihm ins Lokal zu ziehen.
An besagtem Abend sei er mit einem Bekannten beim Konkurrenten eingekehrt, man saß an der Theke, ein Streit sei entbrannt, der Wirt habe ihn vom Sitz geschubst und aus der Gaststätte bugsiert. Seinen Deckel von 24 Euro habe er nicht bezahlen können.
Eine völlig andere Version erzählte der Zapfer, ebenfalls Mitte 50. Zwei weitere Zeugen bestätigten, dass der angetrunkene Angeklagte vom Hocker geglitten und auf den Boden gefallen sei. Zuvor habe er einen weiblichen Gast angepöbelt und sei aufgefordert worden, zu gehen. „Es gab viel Geschrei“, schilderte eine Ohrenzeugin, die gerade vor der Tür eine Zigarette rauchte. Der Rausgeworfene habe die Polizei gerufen und sei zwischenzeitlich wieder hineingegangen, um seine Tasche zu holen.
So was haben wir jeden zweiten Tag.
Der als Zeuge geladene Polizist aus der Troisdorfer Wache konnte sich zehn Monate nach dem Vorfall an keine Einzelheiten mehr erinnern: „So was haben wir jeden zweiten Tag.“ Den Deckel habe er später bezahlt, berichtete der Angeklagte, das hätten Bekannte für ihn erledigt. Der abgeworbene Mitarbeiter sei nach wenigen Monaten wieder zu ihm zurückgekehrt, das spreche ja wohl für ihn. Er führe das Lokal seit mehr als 15 Jahren, es sei eine Institution in Troisdorf, sagte der Wirt.
Bedauerlicherweise sei er von der Polizei nicht gehört worden. Nachfragen des Richters brachten ans Licht, dass die Ladung nicht rechtzeitig zugestellt worden und ein zweiter Termin nicht zustande gekommen war. Dafür flatterte dem Angeklagten ein Strafbefehl über 1200 Euro ins Haus.
Ich lasse mich doch nicht vom Hocker fallen für 24 Euro.
Völlig unangemessen nach dessen Ansicht. Er legte Widerspruch ein, der Grund für den Prozess. Ihn treffe keine Schuld, sagte er in der Hauptverhandlung: „Ich lasse mich doch nicht vom Hocker fallen für 24 Euro, wer bin ich denn?“ Der erfahrene Richter Herbert Prümper wertete den Fall als nicht so gravierend, er verzichtete auf eine strafrechtliche Ahndung und stellte das Verfahren kommentarlos ein.
Der Angeklagte kam zumindest finanziell besser davon, muss lediglich das Honorar seines Anwalts zahlen. Offen blieb, ob sich die Konkurrenten künftig zusammenraufen wollen. Oder sich lieber aus dem Weg gehen, so dass der schwelende Streit nicht wieder angefacht wird.
