Seit GenehmigungZehn Kölner Moscheegemeinden bekunden Interesse an Muezzin-Ruf
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Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld. Bisher gibt es keine Anträge für den Muezzin-Ruf.
Copyright: picture alliance/dpa/Christoph Driessen
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Die Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld. Bisher gibt es keine Anträge für den Muezzin-Ruf.
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Köln – Bei der Stadt Köln sind auch nach drei Wochen noch keine Anträge auf Genehmigung von Muezzin-Rufen eingegangen. Zehn Moscheegemeinden haben nach Angaben der Stadt mittlerweile Interesse bekundet und Informationen eingeholt, aber noch niemand hat einen Antrag gestellt. Muezzin-Rufe können in Köln seit dem 8. Oktober beantragt werden.
Sofern der Antrag genehmigt wird, können Moscheegemeinden ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Der Gebetsruf darf nur in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Die Lautstärke wird je nach Lage der Moschee festgelegt.
Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.
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Die Stadt Köln verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. (dpa)