Ataman über Diskriminierung und Gendern„Das Gleichbehandlungsgesetz hat große Lücken“

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Ferda Ataman 1809

Ferda Ataman sieht Lücken im Gleichbehandlungsgesetz.

Frau Ataman, im vorigen Jahr haben sich rund 5.600 Menschen mit Beschwerden an Sie gewandt. Das ist bei 82 Millionen Einwohnern ziemlich wenig, oder? Ferda Ataman: Wenn das alle Diskriminierungsfälle in Deutschland wären, hätten Sie Recht. Aber es gibt ja weitere Beratungsstellen, an die sich Menschen wenden. Viele schauen erstmal, ob es eine Beschwerdestelle vor Ort gibt, etwa am Arbeitsplatz. Aus repräsentativen Umfragen wissen wir, dass 16 Prozent der Menschen in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt haben, das sind hochgerechnet 13 Mio. Menschen. Abgesehen davon gibt die Zahl 5.600 nur die Fälle wieder, die tatsächlich unter das Antidiskriminierungsgesetz fallen. Insgesamt hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2021 über 7.000 Beratungsanfragen bearbeitet. Und mehr wäre auch nicht möglich gewesen: Wir haben in Deutschland eine der kleinsten Antidiskriminierungsstellen europaweit. Zum Vergleich: Frankreich und Großbritannien haben über 200 Mitarbeitende - wir haben lediglich 35. Und die sind mehr als ausgelastet.

Das heißt?

Das Interesse an Beratung gegen Diskriminierung ist deutlich gestiegen – insbesondere in den letzten zwei Monaten. Das ist gut. Für uns heißt das aber: Wir gehen gerade unter in Beratungsanfragen. Nach meinem Amtsantritt kamen zeitweise nur 17 Prozent der Anrufer*innen bei der Hotline durch. Antidiskriminierungsberatung kostet Zeit, da braucht es Sensibilität und juristischen Sachverstand. 2020 musste die Hotline wegen Überlastung eingestellt werden. Ich will das diesmal unbedingt vermeiden, aber dafür brauchen wir mehr Kapazitäten. Das Besondere an unserer Beratung ist: Wir geben eine kostenlose, rechtliche Ersteinschätzung, ob der erlebte Fall unter das Antidiskriminierungsgesetz fällt. Denn wir haben ein Gesetz, das bestimmte Diskriminierungen verbietet und andere nicht.

Welche Fälle fallen darunter – und welche nicht?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, wegen des Alters, der sexuellen Identität sowie aus rassistischen und antisemitischen Gründen. Doch das Gesetz muss reformiert werden. Es hat große Lücken. Zum Beispiel wird rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt durch Schlupflöcher im Gesetz legal. Oder: Viele Eltern erfahren in Deutschland Diskriminierung. Wir haben eine Studie dazu gemacht. Darin gaben 40 Prozent der Eltern – Männer wie Frauen – an, dass sie am Arbeitsplatz diskriminiert werden, zum Beispiel, weil sie früher nach Hause müssen, um ihr Kind zu betreuen. Diese Form der Diskriminierung fällt bisher nicht unter das Gesetz, gleiches gilt, wenn Arbeitnehmer Angehörige pflegen. Solche Schutzlücken möchten wir schließen.

Was müsste noch aufgenommen werden?

Diskriminierung aufgrund des sozialen Status liegt mir sehr am Herzen. Wir haben immer wieder Fälle dazu, zum Beispiel, dass jemand eine Wohnung nicht bekommt, weil er oder sie staatliche Leistungen bezieht. Auch dieses Thema gehört ins Gesetz.

Welche Gruppen werden derzeit besonders häufig diskriminiert?

Wenn Sie Menschen repräsentativ befragen, dann geben die meisten an, wegen ihres Geschlechts benachteiligt zu werden, danach kommen Alter und Rassismus. In unserer Beratung spielt Altersdiskriminierung allerdings keine große Rolle. Das könnte daran liegen, dass vielen jüngeren und älteren Menschen gar nicht klar ist, dass Altersdiskriminierung verboten ist. Ältere Menschen werden im Job leider häufig nicht mehr für Fortbildungen vorgesehen oder erleben Mobbing, oder ihre Verträge werden nicht verlängert. Anschließend haben sie oft schlechte Karten, einen neuen Job zu finden. Auch Diskriminierung aufgrund von Behinderung müssen wir abbauen. Beides hilft übrigens gegen den Arbeitskräftemangel, der uns noch extrem beschäftigen wird.

Sind manche Diskriminierungen nicht nachvollziehbar – etwa, wenn ein Arbeitgeber ein Interesse daran hat, junge Arbeitnehmer mit Perspektive zu halten und ältere eher nicht?

Finden Sie? Arbeitnehmer*innen mit 50 Jahren haben in der Regel doch noch eine Arbeitsperspektive von 20 Jahren vor sich und sind sehr erfahren. Meist hat die Diskriminierung mit gesellschaftlichen Ressentiments und Vorurteilen zu tun. Die wirken bei Rassismus, bei Sexismus, und sie wirken ebenso beim Alter. Bis heute hält sich das Bild hartnäckig, dass Leute, die auf die 60 zugehen, fast schon in der Rente sind. Aber das ist längst nicht mehr so. Sie sind oft mittendrin im Leben oder wären es gerne, wenn man sie denn ließe. Das Thema will ich stärker angehen. Wir verhandeln das Thema Diskriminierung noch zu sehr als Minderheitenthema.

Wie meinen Sie das?

Das Gefühl, benachteiligt zu sein, kennen die meisten Menschen in Deutschland, das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bertelsmann Stiftung. Wenn man sich die eben erwähnten Diskriminierungsgründe anschaut, hat das auch einen Sinn. Diskriminierung betrifft Frauen, Menschen mit Behinderung, Menschen aus Einwandererfamilien, queere Menschen besonders oft. Das allein sind schon mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Hinzu kommen junge Menschen und ältere, die aufgrund ihres Alters benachteiligt werden können. Zwischen diesen Lebensphasen kann man Diskriminierung erfahren, weil man Kinder bekommt, Eltern pflegt oder chronisch krank wird. Jeder kann im Laufe seines Lebens in eine Diskriminierungssituation geraten. Antidiskriminierungspolitik ist für alle da.

Eine Gruppe haben wir noch nicht erwähnt: die Ostdeutschen. Werden sie diskriminiert?

Faktisch gibt es Benachteiligungen wegen der ostdeutschen Herkunft. Wir wissen, dass Ostdeutsche im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich seltener in Führungspositionen kommen. Auch sie stoßen also an die sogenannte gläserne Decke. Zudem verdienen sie oft weniger und sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Allerdings gibt es auch in der „alten“ Bundesrepublik Regionen, die stark unter einer hohen Arbeitslosigkeit und dem Strukturwandel leiden, wie das Ruhrgebiet. Deshalb sollten wir aus meiner Sicht eher über den sozialen Status als Diskriminierungsmerkmal nachdenken, statt einzelne Regionen ins Gesetz zu schreiben. 

Am härtesten wird die Diskriminierungsdebatte aktuell beim Thema Gendern geführt. Unionsfraktionschef Friedrich Merz will den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten das Gendern sogar verbieten. Lohnt es, für das Gendern zu kämpfen? Oder lenkt es die Aufmerksamkeit von wesentlicheren Diskriminierungen ab?

Erlauben Sie mir eine kleine Korrektur: Wir „gendern“ immer, nur eben nicht immer geschlechtergerecht. Ich sehe eigentlich weniger einen Kampf fürs inklusive Gendern als dagegen. Insgesamt halte ich die Debatte für übertrieben erregt.

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Haben Sie weitere Pläne, außer den, mehr Personal zu bekommen und mehr Gründe ins Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen?

Meine Amtszeit dauert fünf Jahre. Und mir ist sehr wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Rechte kennen und wissen, dass sie sich Diskriminierung nicht gefallen lassen müssen. Jedes Mal, wenn ich über das Thema rede, bekommen wir mehr Anfragen. Das zeigt: Menschen erleben Diskriminierung und wollen sich das nicht bieten lassen. Deshalb ist mein zweites Ziel, die Beratungsangebote in der Fläche auszubauen, damit es vor Ort mehr Anlaufstellen gibt. Und dann müssen wir das Antidiskriminierungsgesetz so reformieren, dass wir Menschen besser helfen können.

Inwiefern?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann bisher nur eine rechtliche Ersteinschätzung geben. Wir würden Menschen aber gern stärker begleiten und eine Schlichtungskompetenz bekommen, wie es international üblich ist. Außerdem sollten wir bei grundsätzlichen Fällen vor Gericht klagen können. Denn es gibt nach 16 Jahren AGG immer noch sehr viel Rechtsunsicherheit. Das Gesetz wurde nie reformiert, und bis heute stehen Betroffene vor Gericht allein. Im Fall einer Diskriminierung muss man zudem innerhalb von acht Wochen reagieren, wenn man rechtlich dagegen vorgehen will. Nicht nur bei Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz dauert es oft viel länger, bis Menschen den Mut dazu finden. Die Frist muss verlängert werden, am besten auf ein Jahr. Außerdem kann es nicht sein, dass der Diskriminierungsschutz nur im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften gilt, nicht aber, wenn Menschen von staatlichen Stellen, also zum Beispiel Behörden oder der Polizei benachteiligt werden. Das ist total unlogisch und kann so nicht bleiben.

Da haben Sie ja viel vor.

Ja. Aber ich freue mich drauf! Das Thema wurde in Deutschland zu lange vernachlässigt.

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