Corona-AusgangssperreJustizministerin Lambrecht für Freiheit in der Nacht

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Der verwaiste Rheinboulevard in Köln

Berlin – Geht es nach Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), sollen Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperren nicht mehr für Geimpfte und Genesene gelten. Lambrecht hat den Entwurf für eine entsprechende Ausnahme-Verordnung, die auch weitere „Erleichterungen“ enthält, an die anderen Ministerien verschickt. Das 15-seitige Papier liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.

Lambrecht will, dass die Verordnung „so schnell wie möglich“ in Kraft tritt. Das könnte heißen: Kommenden Mittwoch beschließt die Bundesregierung die Verordnung, am Donnerstag würde der Bundestag zustimmen und am Freitag, 7. Mai, der Bundesrat.

Dagegen hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zunächst die übernächste Bundesratssitzung am 28. Mai als Ziel genannt. Er nahm dabei auch auf zögerliche Bundesländer Rücksicht, die Einschränkungen für Geimpfte erst aufheben wollen, wenn sich alle erwachsenen Bürger impfen lassen können. Inzwischen ist auch Spahn für ein schnelleres Vorgehen offen.

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Auch Kontaktbeschränkungen sollen für Geimpfte nicht gelten

Der Entwurf von Lambrecht sieht vor, dass sich Geimpfte und Genesene trotz Ausgangssperre die ganze Nacht auf Straßen und Plätzen aufhalten dürfen. Auch Kontaktbeschränkungen sollen für sie nicht gelten, sie könnten sich also in beliebiger Zahl draußen oder in Wohnungen treffen.

Daneben sollen Geimpfte und Genesene beim Zugang zu bestimmten Leistungen (etwa beim Einkaufen) mit Getesteten gleichgestellt werden. Und nach der Einreise aus Risikogebieten sollen sie in der Regel nicht in Quarantäne müssen. Die Ausnahmen sollen überall gelten, wo die Bundes-Notbremse gilt, weil die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Derzeit sind dies bundesweit 325 von 412 Landkreisen und kreisfreien Städten.

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Für eine schnelle Verabschiedung der Verordnung spricht, dass die Bundespolitik auf diesem Weg vielleicht eine mögliche Intervention des Bundesverfassungsgerichts abwehren könnte. Viele der weit über 100 Verfassungsbeschwerden gegen die Bundes-Notbremse monieren ja, dass die Notbremse keine Ausnahmen für Geimpfte vorsehe, obwohl diese nur noch in geringem Maße infektiös sein können. Wann Karlsruhe entscheidet, ist unklar. In drei Verfahren, darunter der Eilantrag von FDP-Abgeordneten, haben die Richter eine Frist für Stellungnahmen bis 4. Mai gesetzt. Zwei Impfungen erforderlich

Wenn von Geimpften die Rede ist, muss allerdings berücksichtigt werden, dass es um vollständig Geimpfte geht. Derzeit sind in Deutschland rund 6,3 Millionen Menschen doppelt geimpft. Außerdem könnte ein Teil der drei Millionen von der Covid-Krankheit Genesenen von den Ausnahmen profitieren. Als immun gilt laut Verordnungsentwurf, wer Covid im letzten halben Jahr überwunden hat.

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