Kommentar zum Maut-UrteilEine Ohrfeige für die CSU

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Mautschild

Die Pkw-Maut kommt vorerst nicht.

Nun ist höchstrichterlich festgestellt: Die Pkw-Maut für Ausländer verstößt gegen EU-Recht. Das ist eine Ohrfeige für die CSU, die die Straßenabgabe seit Jahren mit einer Vehemenz durchsetzen will, als hinge davon das Wohl und Wehe des Staates ab. Besonders getroffen muss sich Alexander Dobrindt fühlen, der die Ausländer-Maut seit seiner Zeit als Bundesverkehrsminister gegen allen Sinn und Verstand einführen will.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein leicht zu verstehendes Urteil gefällt. Wer Straßenmaut erheben will, der darf das natürlich tun – siehe Österreich, Italien, Frankreich. Aber der Staat darf seine Staatsbürger nicht gleichzeitig in der Höhe der Maut von der Pkw-Steuer entlasten. Das wäre diskriminierend gegenüber Ausländern.

Quittung für irrige Auffassung

Ein Prestigeprojekt der CSU liegt nun in Trümmern. Die CSU wollte ihre Klientel, die an der bayerisch-österreichischen Grenze unter dem Transitverkehr leidet, bedienen. Das ist komplett gescheitert. Die Christsozialen bekommen nun die Quittung für ihre irrige Auffassung, man könne jene Autofahrer zur Kasse bitten, die keine Steuern in Deutschland zahlen.

Dass die Maut auch deutlich weniger Geld eingebracht hätte als von der Bundesregierung prognostiziert, bestätigt nur: Die Ausländer-Maut hätte nie beschlossen werden dürfen.

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Die Bundesregierung hat nun die Gelegenheit, die Maut neu zu überdenken. Ideen gibt es genug. Statt einer diskriminierenden Ausländermaut könnte sich Deutschland auf EU-Ebene zum Beispiel für die Einführung streckenabhängigen Gebühr für die Benutzung von Straßen in der EU einsetzen. Das wäre zumindest gerechter als eine Vignette, die alle bezahlen müssten – egal, ob sie viel oder wenig fahren. Die Chance ist da, jetzt muss die Bundesregierung sie nur noch ergreifen.

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