SPD und Union einigSind jetzt alle Probleme bei der Grundrente gelöst?

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Grundrente dpa neu

Rentner sitzen auf einer Parkbank. (Symbolbild)

Berlin – Kommende Woche soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Grundrente auf den Weg bringen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich mit dem Verhandlungsführer der Union, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auf einige Änderungen im Detail geeinigt. Sind jetzt alle Probleme bei der Grundrente gelöst? Fragen und Antworten zu den Hintergründen.

Was ist die Grundrente eigentlich?

Ziel ist es, dass langjährige Geringverdiener im Alter nicht so dastehen wie jemand, der nie gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Mit der Grundrente werden niedrige Rentenansprüche aufgewertet. Davon sollen rund 1,5 Millionen Menschen profitieren.

Wie wirkt sich das im Einzelnen aus?

Bisher hat die Bundesregierung zur Grundrente nur einige wenige Rechenbeispiele vorgelegt. Dabei bewegt sich das monatliche Plus für langjährige Geringverdiener durch die Aufwertung ihrer Rentenansprüche zwischen 195 und 405 Euro.

Was hat sich an den Plänen noch geändert?

Zunächst galten 35 Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Grundrente. Im Entwurf, der nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll, ist nun eine Gleitzone vorgesehen: Danach besteht bereits nach 33 Jahren Anspruch auf Grundrente – allerdings auf einen geringeren. Den vollen gibt es erst ab 35 Jahren.

Ist das alles?

Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze von 1250 Euro monatlich (Ledige) sowie 1950 Euro (Paare) sollen künftig zu 60 Prozent angerechnet werden, ab 1600 Euro sind es 100 Prozent. Ursprünglich waren 40 Prozent geplant. Neu ist außerdem, dass Grundrente-Bezieher jährliche Kapitaleinkünfte oberhalb von 801 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1602 Euro (Paare) angeben müssen.

Was kostet die Grundrente und wie soll sie finanziert werden?

Die jährlichen Kosten werden im Gesetzentwurf auf 1,4 Milliarden Euro beziffert. Sie steigen den Vorausberechnungen zufolge bis 2025 auf 1,65 Milliarden Euro. Bisher war geplant, die Grundrente durch eine neue Steuer auf Finanztransaktionen zu finanzieren. Doch gilt es als unwahrscheinlich, dass diese rasch umgesetzt wird. Im Gesetzentwurf ist von der Finanztransaktionsteuer keine Rede mehr. Die Kosten der Grundrente sollen „vollständig durch eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung“ finanziert werden. Eine Finanzierung aus Beitragsmitteln wird ausgeschlossen.

Kann die Grundrente pünktlich starten?

Das ist die große Frage. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat bereits Bedenken angemeldet und auf den hohen administrativen Aufwand für die Umsetzung verwiesen. Hintergrund ist die geplante Einkommensprüfung. Ob der dafür erforderliche automatische, IT-basierte Datenaustausch mit den Finanzbehörden rechtzeitig zur Verfügung steht, ist fraglich. Die Unionsfraktion hatte daher kürzlich vorgeschlagen, die Grundrente solle erst zum 1. Juli 2021 eingeführt werden - und damit ein halbes Jahr später als geplant.

Werden Verheiratete bei der Grundrente benachteiligt?

Diese Frage wird zumindest von Kritikern aufgeworfen, die einen möglichen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung sehen. Bei der Einkommensprüfung in Zusammenhang mit der Grundrente können Paare, die zusammenleben, nur dann berücksichtigt werden, wenn sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden. Voraussetzung für die gemeinsame Veranlagung ist aber der Trauschein. Wenn es um Paare geht, die unverheiratet zusammenleben, wird die Einkommensprüfung dagegen schwierig. Nach RND-Informationen ist insbesondere CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer bemüht, den Eindruck einer Benachteiligung von Eheleuten zu zerstreuen.

Kann die Grundrente noch scheitern?

Politisch wird mit dem Kabinettsbeschluss eine wichtige Hürde genommen. Allerdings: Es folgt noch das parlamentarische Verfahren, das wohl erst zur Sommerpause beendet sein dürfte. In diesem Rahmen könnte es noch substanzielle Änderungen geben. Aber dass das Vorhaben noch einmal grundsätzlich in Frage gestellt wird, ist nach Lage der Dinge eher unwahrscheinlich. Ein Platzen der GroKo in diesem Frühjahr wäre die wohl größte Gefahr für die Grundrente.

Stehen in diesem Jahr noch andere rentenpolitische Entscheidungen an?

Ja, und zwar jede Menge. Bis Ende März soll feststehen, wie stark die Renten zum 1. Juli steigen werden. Bislang rechnet die Bundesregierung mit einem Plus von 3,15 Prozent im Westen sowie 3,92 Prozent im Osten. Bereits vorher soll die von der Regierung eingesetzte unabhängige Rentenkommission ihre Reform-Empfehlungen für die Zeit nach 2025 geben: Dabei geht es unter anderem die Frage, ob bei der Lebensarbeitszeit über die Rente mit 67 hinausgegangen werden soll. Außerdem will Arbeitsminister Heil noch in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf mit einer Versicherungspflicht für Selbstständige vorlegen. (RND)

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