Nach Potocnik-UrteilWurde der 1. FC Köln Opfer eines Missverständnisses?

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FC-Geschäftsführer Christian Keller im Gespräch beim übertragenden Sender Dazn vor dem Derby am Sonntag.

FC-Geschäftsführer Christian Keller im Gespräch beim übertragenden Sender Dazn vor dem Derby am Sonntag.

Geschäftsführer Christian Keller spricht von „Maximalstrafe“, die Folgen des Urteils sind für den FC bereits drastisch.

Der Sonntag stand im Zeichen großer Spiele für den 1. FC Köln. Am Mittag spielte die U19 des Klubs im Halbfinale des DFB-Pokals gegen Hertha BSC. Jaka Cuber Potocnik wurde auf der Tribüne des Franz-Kremer-Stadions Zeuge, wie sich seine Mannschaft im Elfmeterschießen das Endspiel sicherte. Der slowenische Junioren-Nationalspieler verpasste die Partie, da er seit Mittwoch für vier Monate gesperrt ist.

Der Welt-Fußballverband (Fifa) hat den 17-Jährigen bestraft, weil er aus nicht triftigem Grund seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt haben soll. Der 1. FC Köln, bei dem Potocnik am Tag nach der Kündigung einen neuen Vertrag unterschrieb, wurde gleichzeitig zu einer einjährigen Transfersperre verurteilt. Wann diese Sperre anzutreten ist, konnten die Kölner bislang nicht klären. Der Verein will in Berufung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Cas) gehen. Denkbar ist, dass die Sperre erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens wirksam wird. Das bedeutete für die Kölner eine ungestörte Sommer-Transferperiode.

Wir können keine ablösefreien Spieler unter Vertrag nehmen und anberaumte Verpflichtungen nicht machen. Das ist eine Sanktion, die trifft ins Mark
FC-Geschäftsführer Christian Keller

Kurz nach der Partie der A-Junioren fand in Müngersdorf das Derby der Profis gegen Mönchengladbach statt. Vor dem Anpfiff äußerte sich FC-Geschäftsführer Christian Keller erneut zum Urteil der Fifa-Richter. „Ich möchte noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir das Urteil und allem voran auch das Strafmaß in keinster Weise nachvollziehen können“, erklärte Keller und wiederholte, die Fifa habe das „Maximalmaß an Strafe“ ausgesprochen. Schon zuvor hatte sich Keller über die Härte des Urteils beschwert.

Fifa-Richter hatten für FC-Urteil kein Ermessensspielraum

Dabei gab es für die Fifa-Richter keinen Ermessensspielraum: Paragraf 17, Absatz 4 des Reglements „bezüglich Status und Transfer von Spielern“ der Fifa sieht vor: „Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern (…) verweigert.“ Möglicherweise haben die Juristen der Kölner nach wie vor den Text der Regelung nicht gelesen. Denkbar ist allerdings auch, dass sie nur die englische Version des Reglements zur Hand hatten – und Opfer eines Übersetzungsfehlers wurden. Denn bereits vor dem Urteilsspruch hatten die Kölner offenbar allenfalls mit einer Geldstrafe gerechnet. So schockiert wie unvorbereitet reagierten sie dann. 

Die Folgen des Urteils sind bereits drastisch, denn Köln verliert Zeit, sagte Keller: „Wir können keine ablösefreien Spieler unter Vertrag nehmen und anberaumte Verpflichtungen nicht machen. Das ist eine Sanktion, die trifft ins Mark.“

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