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Arbeiten während CoronaSteuerzahlerbund will 100 Euro Pauschale für das Home Office

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Bislang gelten Wohnzimmer oder Schlafzimmer für Homeoffice steuerlich nicht als Arbeitszimmer.

Bislang gelten Wohnzimmer oder Schlafzimmer für Homeoffice steuerlich nicht als Arbeitszimmer.

  • Viele Arbeitnehmer müssen sich bald erstmals damit beschäftigen, wie sich das viele Homeoffice auf ihre Steuer auswirkt.
  • Der Bund der Steuerzahler fordert nun die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich, um sie zu entlasten.
  • Die Hintergründe – und was Steuerzahler im Homeoffice noch beachten müssen.

Köln – Homeoffice erlebt seit dem Ausbruch des Coronavirus einen Boom. Doch je mehr Zeit verstreicht, desto mehr (Streit-)fragen liegen auf dem Tisch. Wer trägt zum Beispiel welche Kosten – und welche Zugeständnisse sollte der Fiskus bald machen, gerade mit Blick auf die Steuer?

Der Bund der Steuerzahler hat schon früh an die Politik appelliert, Arbeitnehmern dürften durch die verstärkte Arbeit von zu Hause keine Nachteile entstehen. „Werden private Geräte wie Computer, Laptops, Telefone oder die eigene Internetleitung genutzt, muss das vom Finanzamt besser berücksichtigt werden“, heißt es in einem Forderungskatalog. Aktuell werden pauschal nur 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten und maximal 20 Euro im Monat anerkannt.

Auch Wohnzimmer als Arbeitszimmer

Konkret fordert der Bund der Steuerzahler außerdem, auch Arbeitsecken im Wohn- und Schlafzimmer als Arbeitszimmer anzuerkennen. Bislang lässt sich ein Zimmer lediglich dann unbegrenzt von der Steuer absetzen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Wenn ein Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er über einen abgegrenzten Raum verfügt, der fast ausschließlich beruflich benutzt wird und ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann er dagegen bislang bis zu 1250 Euro im Jahr bekommen. Das betrifft zum Beispiel Lehrer.

In Zeiten der Corona-Krise ist das dem Bund der Steuerzahler nicht genug. „Auch diejenigen, die nur eine provisorisch eingerichtete Arbeitsecke haben oder am Küchentisch tätig werden und ihre Firma am Laufen halten, sollten hier eine steuerliche Anerkennung bekommen“, sagt Präsident Reiner Holznagel. „Deshalb plädieren wir für eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro.“ Um sie zu erhalten, sollte eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Zeit im Homeoffice genügen. Sollten die Kosten für den Arbeitsbereich nicht pauschal anerkannt werden, müsse klargestellt werden, „dass auch ein vorübergehend als Arbeitszimmer genutzter Raum steuerlich berücksichtigt wird“, heißt es in dem Maßnahmenkatalog weiter. Dazu könnten zum Beispiel umfunktionierte Gästezimmer zählen. Unabhängig davon können sich auch Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl steuermindernd auswirken. Wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben, müssen sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Weniger Entfernungspauschale

Eine Kehrseite für Arbeitnehmer: An Tagen, die im Home Office gearbeitet werden, kann die Entfernungspauschale nicht geltend gemacht werden. Da die Pauschale bei Arbeitnehmern mit weitem Weg teils bereits auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt werden, könnten hier sogar Steuernachzahlungen fällig werden. Der Bund der Steuerzahler plädiert aber dafür, dass die Ausgaben für ein Jobticket ganzjährig anerkannt werden sollten, da man sie in der Regel nicht unterjährig kündigen könne.

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In vielen rechtlichen Fragen gilt das eigene Zuhause derweil nicht als Arbeitsstätte– auch wenn es im Homeoffice genutzt wird. Konkret ist das etwa relevant, wenn man daheim auf dem Weg zum Kühlschrank stolpert. Das wäre kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung, im Gegensatz zum Gang in die Teeküche im Büro.

„Erlaubter Wohngebrauch“

Sollte dem Vermieter missfallen, dass Mieter ihre Wohnung durch Homeoffice-Nutzung zum Dauerbüro machen, hat er übrigens das Nachsehen. Typische Arbeiten an Schreibtisch und PC muss er dulden, es gehört selbst in kleinen Wohnungen zum „erlaubten Wohngebrauch“.

Finanziell ist das Homeoffice für Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich attraktiv. Der Mitarbeiter spart sich den teuren Weg zu Arbeit (laut Krankenkasse DAK bei 25 Prozent der Beschäftigten mehr als eine Stunde). Der Arbeitgeber spart zumindest Strom- und Heizkosten.

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