Beigeordneter in SiegburgKommunalaufsicht hält die Wahl für nicht rechtmäßig

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Die Entscheidung zur Beanstandung kam vom Kreis.

Siegburg – Bürgermeister Stefan Rosemann (SPD) hat die Wahl des Ersten Beigeordneten beanstandet. Die Kommunalaufsicht hatte ihn dazu angewiesen. Der Stadtrat hatte Mitte Juni die Nachfolge von Ralf Reudenbach einstimmig gewählt. Doch als die Bewerbungsunterlagen weitergereicht wurden an die Kommunalaufsicht, so wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen, gab es dort Widerspruch.

„Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises und der Rat der Stadt, der den Kandidaten einstimmig wählte, bewerten die von ihm beigebrachten Unterlagen, die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Anforderungsprofils beigebracht wurden, in Teilen unterschiedlich“ , heißt es in der offiziellen Stellungnahme der Stadt von Pressesprecher Jan Gerull.

Bewerber erfüllt nicht voll umfänglich die Anforderungen 

„Für die Wahl der Beigeordneten sind zum einen die gesetzlichen Vorgaben, zum anderen die verbindlichen Inhalte der jeweiligen Ausschreibung zu beachten“, begründete Antonius Nolden von der Kreispressestelle nach einer Anfrage die Beanstandung.

Nach der Gemeindeordnung „müssen Beigeordnete unter anderem eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen.“ Diese Anforderungen aber erfülle der Bewerber „nicht voll umfänglich“. Deshalb erging die Verfügung des Kreises an den Bürgermeister. Dieser ist verpflichtet, der Aufforderung Folge zu leisten.

Die Stadt hat diese Ansage zuvor auch von einer Fachanwaltskanzlei gegenprüfen lassen. Die allerdings kam zu dem selben Ergebnis, an einer Beanstandung führe kein Weg vorbei. Dabei gehe es nicht um die fachlichen Qualifikationen. Der Bewerber ist Volljurist, so wie es in der Ausschreibung gefordert war.

Die Anweisung hat aufschiebende Wirkung

Allerdings wurden dort auch Führungserfahrungen vorausgesetzt. Und über die verfüge er wohl nicht in ausreichendem Maße. Die Politik ist indes weiter überzeugt von dem Kandidaten. Die Anweisung aus dem Kreishaus hat aufschiebende Wirkung. Der Ball liegt jetzt wieder beim Stadtrat, der am 29. August über das weitere Vorgehen entscheidet.

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Aus der CDU kam die Reaktion prompt. CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Becker sprach von einer Riesenblamage für die Stadt, weil sie es auch im zweiten Anlauf nicht schaffe, „die Wahl eines/r Ersten Beigeordneten anstandslos über die Bühne zu bringen“.

Die rechtlichen Bewertungen der Kommunalaufsicht hält er jedoch nicht für zwingend. „Jetzt den einstimmig gewählten Bewerber fallenzulassen, wäre unfair und falsch.“ Der Rat müsse zu seinem Beschluss stehen und die mehrdeutigen Auslegungen von Gesetz und Ausschreibung einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen.

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