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Kaufhaus-PleiteWer steht nun für Galeria gerade?

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Außenansicht des Eingangs zum Warenhaus Galeria Kaufhof in Köln

Außenansicht des Eingangs zum Warenhaus Galeria Kaufhof in Köln.

Diese Szenarien für eine Zukunft des Warenhaus-Konzerns gibt es. Dass alle Filialen eine erneute Sanierung überstehen werden, gilt als die unwahrscheinlichste. Doch wer kommt für die offenen Rechnungen auf?

Die Zukunft des erneut in die Zahlungsunfähigkeit geratenen Warenhauskonzerns Galeria hängt jetzt an der Frage, ob das Insolvenzgeld für dessen 12.000 Beschäftigte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird. Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Montag das vorläufige Insolvenzverfahren für die Warenhauskette angeordnet und den Düsseldorfer Rechtsanwalt Frank Kebekus als vorläufigen Insolvenzverwalter installiert. Die Dachgesellschaft der Galeria-Filialen hatte am Freitag einen Insolvenzantrag gestellt. Für das Unternehmen ist es das vierte Verfahren innerhalb von sechs Jahren. Ob Standorte schließen müssen, ist offen. Allerdings gibt es aus dem noch laufenden Sanierungsplan eine Liste mit 33 der 83 Galeria-Häuser, die bedroht sind. Dazu gehören auch die drei Kölner Häuser und der ehemalige Kaufhof in Euskirchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer ist der neue Insolvenzverwalter?

Kurze Antwort: Für Galeria ist Frank Kebekus ein alter Bekannter. Er hat für den jetzt in Düsseldorf angesiedelten Konzern bereits die Insolvenzverfahren in den Jahren 2020 und 2022 gemanagt. Kebekus gilt als erfahrener und renommierter Sanierer, international bekannt wurde er mit der Liquidierung der Fluggesellschaft Air Berlin, deren wichtige Teile er als Generalbevollmächtigter binnen weniger Monate verkaufen konnte. Es gibt aber Beobachter, die Kebekus kritisch sehen: „Für einen echten Neuanfang hätte ich einen Verwalter empfohlen, der nicht vorbefasst ist“, zitierte die dpa den Dortmunder Sanierungsexperten Manfred Hunkemöller.

Welche Rolle hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter?

Der vom Amtsgericht eingesetzte vorläufige Verwalter muss prüfen, ob Sanierungsfähigkeit vorliegt, ob es insgesamt genug Gründe für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gibt und vor allem, ob die Verfahrenskosten durch das Vermögen gedeckt sind. An sich ist das ein sehr formalisiertes und schnell abzuschließendes Verfahren, bei dem der vorläufige Verwalter zunächst „auf dem Beifahrersitz“, also neben der Geschäftsführung Platz nimmt. So beschreibt es Christian Schwindt, Arbeitsrechtler und Insolvenzexperte aus Bonn. Dass Galeria über genügend Mittel verfügt, um die ersten Verfahrenskosten zu decken, steht außer Zweifel, hier geht es in der Regel um eine kleinere fünfstellige Summe. Viel spannender wird, ob es Kebekus und seinen Leuten gelingt, in den kommenden Monaten für die Entlohnung der Mitarbeiter zu sorgen. Denn dass sie für drei Monate Insolvenzgeld bekommen, steht alles andere als fest.

Warum wackelt das Insolvenzgeld?

Aus der dritten Pleite aus 2024, die beim Amtsgericht Essen beantragt und offiziell beendet wurde, läuft noch eine Planüberprüfung, in der der Insolvenzverwalter im Auftrag des Gerichts fortlaufend prüft, ob Galeria seinen Verpflichtungen aus der letzten Insolvenz nachkommt. Viele Beobachter glauben nicht, dass der Plan erfüllt und damit die dritte Insolvenz schon abgeschlossen ist. Das würde es der Agentur für Arbeit unmöglich machen, erneut Insolvenzgeld auszuzahlen. „Befindet sich ein Unternehmen weiterhin in der Planüberwachung, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden kann“, hieß es dazu von der Agentur im Sommer. Zudem gibt es ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aus 2025 (L 3L 3314/22). Die Sozialrichter hatten in einem ähnlichen Fall Ansprüche auf Insolvenzgeld zurückgewiesen. Sollte es so kommen, würde es für Galeria eng und für die Mitarbeiter existenziell.

Was kann der Insolvenzverwalter tun?

Viel spricht dafür, dass Frank Kebekus jetzt auf Zeit spielt und sich intensiv um eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds bemühen wird, bevor das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn das für den Einzelhandel immer noch extrem wichtige Weihnachtsgeschäfts steht vor der Tür, ohne dessen Umsätze, da sind sich viele Experten im Handel sicher, ginge Galeria die Luft für immer aus. Ein vorläufiges Verfahren ließe sich daher womöglich in die Länge ziehen. Die Bundesagentur müsste dafür im Sinne Kebekus entscheiden und würde eine Garantie für das Insolvenzgeld aussprechen. Dann könnte eine Bank – hier gilt die Essener Nationalbank als erfahren – einspringen und das Insolvenzgeld auf Pump auszahlen. Galeria müsste dann nur die Finanzierungskosten tragen. Alternativ müsste der Konzern frisches Geld für die Bezahlung der Mitarbeiter aus eigener Kraft organisieren. Das aber ist auch deshalb unwahrscheinlich, weil innerhalb der Konzernführung offener Streit ausgebrochen ist. Über das Wochenende hat Miteigentümer Bernd Beetz den Stab über dem Galeria-Management gebrochen und ihm Missmanagement vorgeworfen: Die Pleite sei vermeidbar gewesen.

Wie sieht der weitere Weg aus?

Sollte Galeria in die Regelinsolvenz gehen, dann übernimmt der Insolvenzverwalter mit seiner Kanzlei die Geschäfte. Er ist dann selbst der Sanierer, dessen Hauptaufgabe bleibt, die Ansprüche der Gläubiger möglichst gut zu erfüllen. Dazu muss er den Betrieb und die Geldflüsse stabilisiert haben. Im Mittelpunkt der Arbeit aber steht, die Liquidität zu sichern und einen belastbaren Sanierungsweg zu erarbeiten. Gibt es Häuser, die auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten können? Welche Miet- und Lieferverträge sind überhaupt noch tragbar? Welche Finanzierung wäre nötig? Gibt es womöglich noch einen Investor; oder gar Investoren? Die Schließung von Häusern und der damit verbundene Personalabbau gehören natürlich zu einer solchen Sanierungsplanung.

Welche Varianten sind realistisch?

Szenario 1: Galeria erhält eine kurzfristige Finanzierung, kann die Konditionen mit Vermietern und Lieferanten schnell verbessern und einen tragfähigen Sanierungsplan vorlegen. Viele der 83 Häuser können dann weiterbetrieben werden. Szenario 2: Die Warenhauskette bleibt bestehen, aber mit einem neu zugeschnittenen und deutlich verkleinerten Filialnetz. Ohne einen neuen Geldgeber aber ist auch diese Zukunft unwahrscheinlich. Szenario 3: Der Insolvenzverwalter kann keinen glaubwürdigen Business-Plan präsentieren und findet keine ausreichende Finanzierung. Dann wäre im Extremfall eine Abwicklung des letzten deutschen Warenhauskonzerns denkbar. Übrigens: Das Insolvenzgeld wird zwar von der Bundesagentur ausgezahlt, aber ausschließlich durch Beiträge der Unternehmen finanziert. Das bedeutet, es ist de facto die Konkurrenz, die für die Galeria-Pleite gerade stehen muss.