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130 VerfahrenNoch keine Anklage bei Kölner Cum-Cum-Ermittlungen

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Eine Hinweistafel an einem Sitzungssaal im Landgericht Wiesbaden.

Strafverfolger aus Wiesbaden haben 2024 erstmals Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-Aktiengeschäften Millionen abgezockt haben sollen. Der Prozess steht noch aus.

In Köln wird gegen Banker ermittelt, die den deutschen Staat mit Cum-Cum-Geschäften um Milliarden geprellt haben sollen – die Erfolge lassen auf sich warten, monieren Kritiker.

Die Summen muten gewaltig an. Um knapp 30 Milliarden Euro wurde der Fiskus nach Schätzungen von Finanzexperten durch sogenannte „Cum-Cum-Geschäfte“ betrogen. Insbesondere zahlreiche Banken sollen mit Aktiendeals illegal Kapitalertragssteuer erschwindelt haben. Bei Cum-Cum-Operationen generierten Banken illegale Steuervorteile für ausländische Inhaberinnen und Inhaber deutscher Aktien. Mithilfe der Deals umgingen vermögende ausländische Aktionäre das deutsche Steuerrecht. So sieht eine Regel vor, dass sich deutsche Anleger Steuern auf die Dividenden von deutschen Aktien erstatten lassen können, ausländische hingegen nicht. Genau das aber ist in einer Vielzahl von Fällen geschehen.

Cum-Cum gilt als der große Bruder der zweiten Steuerbetrugsmasche Cum-Ex. In Köln ermittelt eine mit bis zu 30 Staatsanwälten bestückte Großabteilung gegen gut 1700 Beschuldigte aus der Finanzwirtschaft in beiden Bereichen. Doch schon unter der inzwischen abgetretenen Abteilungsleiterin Anne Brorhilker stockte es mit den Anklagen auf dem Cum-Ex- und dem Cum-Cum-Feld.

NRW: Elfköpfige Cum-Cum-Ermittlungskommission im Einsatz

Der Nachfolger der wohl bundesweit größten Spezialabteilung kann auch nicht auf große Erfolge verweisen. Allein bei den 130 Cum-Cum-Verfahren in Kölner Beritt ist es 2025 zu keiner Anklage gekommen. Dies teilte Justizminister Benjamin Limbach auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt. Auch für das laufende Jahr will der Justizminister „keine belastbare Prognose im Sinne der Fragestellung unter anderem wegen des Umfangs der erforderlichen Prüfungen“ abgeben. Nur so viel: „Die Aufdeckung der Cum-Cum-Geschäfte hat jedoch weiterhin höchste Priorität.“

Vor dem Hintergrund habe man mit dem vor zwei Jahren gegründeten Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität „entsprechende Sachverhalte identifiziert und der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt“. Bisher aber ist nichts geschehen. Dabei unterhalten die landesweiten Finanzfahnder bereits eine elfköpfige Cum-Cum-Ermittlungskommission mit zusätzlichem Personal.

Hessische Staatsanwälte sind schon weiter

Das Ergebnis aber lässt zu wünschen übrig, meint der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Werner Pfeil: „Ein weiteres Armutszeugnis dieser Landesregierung. Wie kann man sich selbst für ein angebliches Erfolgskonzept und geballte Kompetenz loben, wenn diese zumindest in Bezug auf die Ermittlungen zu Cum-Cum bis heute zu keiner einzigen Anklage geführt hat?“ Der Justizminister habe sich zudem geweigert, zu Verbesserungsvorschlägen überhaupt Stellung zu nehmen. „Eine klarere Bezeugung des eigenen Desinteresses ist kaum möglich – die Außenwirkung ist fatal. Bei einem Steuerschaden von fast 30 Milliarden Euro sollte ein wenig mehr Engagement zu erwarten sein.“ Auch hier, so Pfeil, werde der Öffentlichkeit wieder der Eindruck vermittelt: „Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen.“

Im Cum-Cum-Bereich sind die hessischen Staatsanwälte schon ein Stück weiter. Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte haben Strafverfolger aus Wiesbaden Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-Aktiengeschäften Millionen abgezockt haben sollen. Das OLG Frankfurt hat im Oktober 2024 die Anklage gegen ehemalige Top-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Durch ihre Cum-Cum-Geschäfte sollen dem Fiskus knapp 40 Millionen Euro entgangen sein. Der Prozessbeginn steht noch aus.