Ein Masken-Deal aus der Corona-Zeit wird für den Bund teuer: Ein Gericht verurteilte ihn zur Zahlung von 220 Millionen Euro.
Kölner Urteil zu Masken-DealBund muss Händler 220 Millionen Euro plus Zinsen zahlen

Im Frühjahr 2020 ein knappes Gut: FFP2-Masken.
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Die Anschaffung von Corona-Schutzmaterial im Frühling 2020 entwickelt sich für die Bundesrepublik womöglich zu einer kostspieligeren Angelegenheit als angenommen. Laut Mitteilung des Gerichts erging schon Ende Mai eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zuungunsten des Bundes (Aktenzeichen 8 U 123/25). Gegenstand des Prozesses war die Forderung eines auf Mallorca ansässigen Lieferanten für Masken. Eine Summe von etwa 33 Millionen Euro, die das Landgericht Bonn in der Vorinstanz festgesetzt hatte, wurde vom OLG auf rund 220 Millionen Euro angehoben.
Zusätzlich zu diesem Betrag fallen Zinsforderungen an, deren Höhe auf über 100 Millionen Euro geschätzt wird. Die Gerichtsentscheidung hat noch keine Rechtskraft erlangt, weil die Bundesregierung laut Justizangaben den Bundesgerichtshof zur Überprüfung angerufen hat. Über diesen Sachverhalt berichtete zuerst der „Spiegel“. Die geringere Forderung war dem Kläger vom Landgericht Bonn in der vorherigen Instanz zuerkannt worden (Aktenzeichen 8 U 14/25).
Das umstrittene Masken-Angebot der Regierung
In der Anfangsphase der Corona-Krise benötigte das Bundesgesundheitsministerium eilig Schutzmaterial. Für die Akquise wurde Ende März 2020 eine außergewöhnliche Methode genutzt: Ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ sah weder eine Deckelung der Anzahl an Anbietern noch ein definiertes Gesamtvolumen an Masken vor. Die Regierung offerierte einen Preis von 4,50 Euro für jede FFP2-Maske. Zu dieser Zeit war die Verfügbarkeit auf dem Markt gering, während die Produkte aus chinesischer Herstellung stark gefragt waren.
Die Verfügbarkeit von Masken erhöhte sich allerdings rasch wieder, was zu einem Preisverfall führte. Rückblickend stellte sich der Preis, den das damals von Jens Spahn (CDU) geleitete Gesundheitsressort offerierte, als überhöht heraus. Bei der Behörde gingen erheblich mehr Vertragsangebote von Lieferanten ein als angenommen. Die maßgebliche Rolle Spahns bei der Forcierung der Anschaffung zog nachträglich deutliche Beanstandungen nach sich.
Juristische Auseinandersetzungen in Milliardenhöhe
Zahlreiche Lieferanten hatten jedoch Schwierigkeiten, ihre Ware vertragsgemäß an die Regierung zu übergeben. Die Annahme wurde von staatlicher Seite mit Verweis auf unterstellte Qualitätsdefizite oder angebliche Terminüberschreitungen verweigert. Eine Vielzahl von Unternehmen reichte deshalb Klage ein. Der Gesamtwert der strittigen Forderungen beläuft sich laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums aus der Vorwoche auf 2,3 Milliarden Euro. Bislang sind nur wenige dieser Prozesse mit einem rechtskräftigen Urteil beendet.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Köln unterscheidet sich maßgeblich von dem erstinstanzlichen Urteil. Die Zahlungsverpflichtung der Bundesrepublik wurde vom Landgericht Bonn lediglich auf jene Masken angewendet, deren Qualität der Bund bemängelt hatte – ein Vorwurf, dem der Händler widersprach. Eine erheblich größere Charge an Schutzmaterial war von der Regierung unter Verweis auf eine angebliche Fristüberschreitung gar nicht erst entgegengenommen worden. Der Kläger führte an, ihm sei keine Gelegenheit zur Übergabe der Ware eingeräumt worden.
Die Bonner Justizvertreter akzeptierten die Begründung des Fristversäumnisses, wohingegen das Gericht in Köln dieser Sichtweise nicht folgte. Die Kölner Richter weiteten die Zahlungspflicht auf die nicht entgegengenommenen Masken aus, wodurch sich der Betrag signifikant erhöhte. In dieser Angelegenheit stellt nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die finale juristische Instanz dar. (dpa/red)
