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Kölner VerwaltungsgerichtPortoerhöhung auf 80 Cent war wohl rechtswidrig

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Deutsche Post, DHL

Bonn – Die Genehmigung einer Portoerhöhung der Deutschen Post von 2019 ist voraussichtlich rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mit. Konkret geht es dabei um Preiserhöhungen für den Versand von Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefen im Inland.

Für Endverbraucher hat das allerdings keine Folgen: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entfaltet ihre Wirkung nur gegenüber dem Kläger – dem Logistikverband BIEK, in dem Konkurrenten der Deutschen Post wie DPD, Hermes und UPS organisiert sind. Der Verband bekomme in Folge der Gerichtsentscheidung nun „Portokosten im niedrigen vierstelligen Bereich“ erstattet, wie die Deutsche Post auf Anfrage mitteilte.

Keine weiteren Klagen möglich

BIEK hatte bereits am 12. Dezember 2019 Klage gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur eingereicht, die Grundlage für die Portoerhöhung ist. Nach der Entscheidung des Gerichts ist der Verband nun „bis zum Ergehen einer wirksamen Entgeltgenehmigung nicht zur Zahlung von Entgelten für die Beförderung von Briefen durch die Deutsche Post AG verpflichtet“, wie das Gericht mitteilte. Andere Post-Kunden können es BIEK nun allerdings nicht nachtun und ebenfalls gegen die Portoerhöhung klagen: Die entsprechende Frist ist lange ausgelaufen. „Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass aus dieser Entscheidung des Gerichts andere Kunden kein niedrigeres Porto beanspruchen können“, heißt es dazu bei der Post.

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BIEK klagt immer wieder gegen Portoerhöhungen der Konkurrenz aus Bonn und war damit bereits in der Vergangenheit erfolgreich. Direkte Auswirkungen für die Verbraucher haben aber in der Regel vor allem die Auseinandersetzungen zwischen Post und Bundesnetzagentur: So nahm der Bonner Konzern vor einem Jahr beispielsweise eine Portoerhöhung für Privatkunden-Pakete zurück, nachdem die Behörde angekündigt hatte, die Preissteigerung zu überprüfen.