Neue Telefon-MascheAngeblicher Pflegeservice nimmt auch Kölner Senioren ins Visier

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Vom gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung wissen viele nicht

Vom gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung wissen viele nicht

Köln – Am Anfang steht ein freundliches Telefonat – am Ende die Bestellung einer zweifelhaften Informationsbox für bis zu 129 Euro: Die Kölner Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Masche, bei der vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen um ihr Geld gebracht werden.

Der „Pflegeservice Smart“ der Schweizer Firma „United Swiss Marketing“ kennt bei seinen Anrufen häufig sogar Namen und Pflegegrad der Person am anderen Ende der Leitung. Er behauptet, dabei helfen zu können, hohe Ansprüche gegen die Pflegekasse durchzusetzen. Dazu sollen die Angerufenen eine Informationsbox erwerben.

Vermehrt Anfragen in Köln

„Wir bekommen derzeit vermehrt Anfragen zu dem Thema“, sagt Monika Jenke von der Kölner Verbraucherzentrale. „Die zumeist älteren Menschen werden dabei in ein freundliches, aber staccato-haftes Gespräch verwickelt“, erklärt sie. Zum Schluss werden sie in vielen, kurzen Fragen gebeten, die Informationen zu bestätigen, die für einen Vertragsabschluss nötig sind: Wer sie sind, dass sie das Angebot verstehen, dass sie einen Vertrag abschließen möchten. Jenke weiß das so genau, weil ihr eine entsprechende Aufnahme vorliegt. Sie wird als Vertragsbestätigung von der Firma verschickt. In diesem Fall stammt sie von einer älteren Frau, deren Tochter durch Zufall auf das „Informationspaket“ stieß.

Das Paket besteht letztlich aus einem 12-seitigen Schreiben mit Informationen zur Pflege. „Aber diese Infos stehen auch kostenlos auf der Seite der Verbraucherzentrale“, sagt Jenke. „Außerdem gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung.“ In NRW können Interessierte diese in mehr als 500 Beratungsstellen – getragen von Kommunen, Pflegekassen oder Wohlfahrtsverbänden – in Anspruch nehmen.

Unwissenheit der Betroffenen ausgenutzt

Darüber hinaus sind auch die Werbeversprechen des Unternehmens zweifelhaft: Es wirbt damit, dass Pflegebedürftige bis zu 6280 Euro aus der Pflegekasse bekommen könnten. In Wahrheit sind es im Zweifel jedoch sogar deutlich mehr.

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Der angebliche Pflegeservice nutze aus, dass die Angerufen nicht von ihrem kostenlosen Beratungsrecht wüssten, so Jenke. „Viele begreifen am Telefon nicht, worum es eigentlich geht.“ Dabei sei es wichtig, bei einem ungewollt abgeschlossenen Vertrag schnell zu reagieren. Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihn abwenden können. Auch danach lohnt es sich, genau zu prüfen, ob überhaupt ein rechtlich bindender Vertrag geschlossen wurde.

Verbraucherschützer kritisieren Telefon-Verträge

Noch besser sei allerdings, bei derartigen „Überrumplungsaktionen“ am Telefon direkt aufzulegen, sagt Jenke. Denn die Anrufer seien sehr gut auf das Verkaufen geschult. Telefonisch abgeschlossene Verträge sind Verbraucherschützern ganz grundsätzlich ein Dorn im Auge. Sie verlangen schon lange, dass mündliche Vertragsabschlüsse schriftlich bestätigt werden sollten. Diese Regelung gibt es seit kurzer Zeit zum Beispiel in der Telekommunikationsbranche. Auch im Energierecht ist die schriftliche Bestätigung Pflicht.

Im Fall des „Pflegeservice Smart“ will die Verbraucherzentrale nun möglicherweise auch wegen Irreführung und Täuschung gegen das Unternehmen vorgehen. Denn Betroffene, die die Servicegebühr von bis zu 129 Euro nicht zahlen, erhalten Mahnungen. In einigen Fällen berichten sie auch davon, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde. Das Geld soll auf ein Konto im Ausland überwiesen werden.

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