Ausreisepflichtige führen Ämter in Köln und Aachen vor: Über 150 Strafverfahren im Kölner Bleiberechtsprogramm erschüttern die Behörden.
Liste CoesfeldBleiberecht auf Probe – und immer neue Strafakten

Auszug aus der Liste Coesfeld
Copyright: KStA
Gegen ausreisepflichtige Menschen, denen die Stadt Köln eine Bleibeperspektive eröffnen wollte, sind allein 2024 mehr als 150 strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt worden. Dies hat die städtische Pressestelle dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mitgeteilt. Auch für 2026 sind bereits fast 100 Verfahren aktenkundig. Darunter finden sich schwere Vorwürfe wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Verbreitung von Kinderpornografie, Raub, gefährliche Körperverletzung, Kokainhandel und Geldwäsche.
All diese Menschen, gegen die ermittelt wird, waren oder sind im Kölner Bleiberechtsprogramm. Damit gerät die Stadt erneut unter Druck. Unsere Zeitung hatte die Behörden mehrfach um Auskunft dazu gebeten , ob mögliche Vorstrafen bereits vor der Aufnahme in das Bleiberechtsprogramm überprüft wurden. Und falls nicht, ob auch Vorbestrafte aufgenommen wurden. Eine konkrete Antwort gab es bislang nicht. Stattdessen wird auch jetzt wieder nur auf „die laufende Prüfung“ des gesamten Vorgangs verweisen. Die Stadt selbst nennt Straffreiheit als eine wesentliche Voraussetzung für eine Bleibeperspektive.
Kölner Ausländerbehörde lehnte Passersatz-Angebot ab
Hintergrund ist ein Angebot der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld aus dem Herbst 2024. Sie hatte der Stadt angeboten, für 471 abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten Passersatzpapiere zu beschaffen, um deren Abschiebung zu ermöglichen. Lediglich die Kölner Abteilung Bleiberechtsperspektive antwortete – und lehnte ab. Man wolle langjährig Geduldete mithilfe von Sozialpädagogen integrieren. Die übrigen Abteilungen der Ausländerbehörde antworteten nicht.
218 Personen dieser Liste Coesfeld befanden sich damals im Kölner Integrationsprojekt. Wie sich inzwischen herausstellte, waren damals 119 von ihnen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Jahr 2026 waren es noch 76 von 153 Personen aus dem Bleiberechtsprogramm.
Diebstähle, räuberische Erpressung und sexueller Missbrauch
Die nun vorliegenden Unterlagen zeigen erstmals, welche Vorwürfe sich hinter den Zahlen verbergen. In den 155 Ermittlungsverfahren, die im Herbst 2024 bekannt waren, ging es in 49 Fällen um Diebstahlsdelikte – vom Autodiebstahl über bandenmäßige Streifzüge bis zum bewaffneten Raubüberfall. Hinzu kamen unter anderem Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, gewerbsmäßiger Bandenhehlerei, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Angriffen auf Vollzugsbeamte, Sozialleistungsbetrugs und Urkundenfälschung. Nur in drei Fällen wurde lediglich wegen unerlaubten Aufenthalts ermittelt.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ jetzt erfahren hat, befand sich auch Goran O. (Name geändert) längere Zeit im Bleiberechtsprogramm der Stadt. Wann er ausgestuft wurde, ist noch unklar. Mit dem Hinweis auf den Datenschutz machte das Presseamt dazu keine Angaben. Gegen den heute 16-Jährigen aus dem Stadtteil Mülheim wurde unter anderem wegen Sachbeschädigung, Fahrens ohne Führerschein und des Verdachts der schweren Vergewaltigung ermittelt. Zudem ist er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll außerdem an der Straßenschlacht zwischen Clans am 3. August in Mülheim beteiligt gewesen sein, bei der vier Menschen durch Schüsse oder Messerstiche verletzt wurden.
Wurden eventuelle Vorstrafen vor der Aufnahme ins Programm geprüft?
Die Stadt weist darauf hin, dass Ermittlungsverfahren allein nichts über Schuld oder eine Verurteilung aussagen. „Daten zu polizeilichen Ermittlungsverfahren enthalten nicht zwangsläufig Informationen zum Verfahrensausgang“, erklärte eine Sprecherin. Diesen Erhebungen könne nicht entnommen werden, ob die Ermittlungen eingestellt wurden „oder ob es eine Anklage oder gar eine Verurteilung“ gegeben habe. Bei der laufenden Prüfung zum Fall Coesfelder Liste müssten daher auch alle weiteren Erkenntnisse in der Ausländerakte, wie zum Beispiel die Meldungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte, einbezogen werden.
Damit bleibt offen, ob die Stadt Köln erst jetzt prüft, was sie bereits vor der Aufnahme hätte prüfen müssen. Auch Aachen muss sich unangenehme Fragen zum Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern stellen. Parallel zur Coesfelder Liste hatte die ZAB Unna 2024 landesweit Listen mit ausreisepflichtigen Irakern an die Ausländerbehörden verschickt und angeboten, Passersatzpapiere zu beschaffen. Nach einer vorläufigen Auswertung des Landeskriminalamts waren rund 1100 der erfassten Iraker polizeilich in Erscheinung getreten. Coesfelder Liste und Unnaer Übersicht zusammengenommen wurden etwa 2100 Personen mit insgesamt rund 12.000 strafrechtlichen Ermittlungen in Verbindung gebracht.
Der Fall Jihad Ali: Schüsse in der Aachener Innenstadt
Einer von ihnen ist Jihad Ali. Der Iraker (28) war seit Anfang 2021 vollziehbar ausreisepflichtig. Dennoch nahm Aachen das Angebot der ZAB Unna vom November 2024, Passersatzpapiere zu beschaffen, nicht an, weil noch zwei Anträge auf Aufenthaltstitel geprüft wurden. Die konnte er nur stellen, weil er nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrages geduldet anstatt abgeschoben wurde.
Gegen Ali, der der Polizei unter mehreren Aliasnamen bekannt war, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls und versuchten Totschlags ermittelt. Erst am 24. Februar 2026, fast 16 Monate nach dem Angebot aus Unna, Passersatzpapiere zu beschaffen, wurde der Iraker wegen seiner Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung von den Ausländerbehörden angehört. Man teilte ihm mit, dass seinem Wunsch nicht entsprochen werde.
Rund drei Wochen später schoss Ali elf Mal mit einer Pistole auf eine Wohnung in der Aachener Innenstadt. Verletzt wurde niemand. Mittlerweile wurde er festgenommen und abgeschoben.
