Fast jeder vierte Name auf den Listen zweier NRW-Ausländerbehörden taucht in Ermittlungsakten auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Analyse zu Ausreisepflichtigen6800 Namen, 12.000 Ermittlungsverfahren

Auszug aus der Liste Coesfeld, die Namen sind unkenntlich gemacht.
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Für Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin Verena Schäffer wird es kein leichter Gang. An diesem Mittwochvormittag (2. September) muss die Grünen-Politikerin in der Sondersitzung des Integrationsausschusses im Landtag Zahlen mit politischer Sprengkraft verkünden. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Sicherheitskreisen erfuhr, hat das Landeskriminalamt (LKA) NRW beim Abgleich von rund 6800 ausreisepflichtigen Migranten aus Westbalkanstaaten und dem Irak mindestens 12.000 Ermittlungsverfahren im Polizeisystem VIVA gefunden. Die Namen von 2100 Personen auf der Liste finden sich in Ermittlungsakten wieder – also gut ein Viertel der 6800 verzeichneten Personen.
Gregor Golland, CDU-Vizefraktionschef im Landtag, spricht gegenüber dieser Zeitung von einer „Liste erschreckenden Behördenversagens“ und einem „Skandal, der immer größer wird“. Entsprechend unangenehm dürften die Fragen an Schäffer im Innenausschuss ausfallen.
„Jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Wer Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht in Deutschland verwirkt“, sagte die Ministerin am Dienstag auf Anfrage. Das Land lege bewusst einen Schwerpunkt auf die Rückführung von Straftätern und Gefährdern, „das erwarte ich auch von den kommunalen Ausländerbehörden“, so Schäffer. „Zugleich ist und bleibt Differenzierung wichtig. Einen Generalverdacht gegen Geflüchtete darf es nicht geben.“
Um welche Straftaten handelt es sich bei den Ermittlungsverfahren?
Unter den Einträgen finden sich elf Straftaten gegen das Leben, zahlreiche Drogendelikte, Betrügereien, Einbrüche, bandenmäßige sowie Laden- und Taschendiebstähle, Raubüberfälle und gefährliche Körperverletzung. Die genaue Aufschlüsselung der Fälle ist erst für die kommenden Tage zu erwarten. Auch ist noch unklar, welche der Verfahren letztlich zu einem Schuldspruch führten.
Wie kam es zur Überprüfung der Listen?
Fluchtministerin Schäffer hatte ihren Amtskollegen, Innenminister Herbert Reul (CDU), um eine landesweite strafrechtliche Überprüfung von etwa 6800 ausreisepflichtigen Personen aus dem Irak und vom Westbalkan gebeten. Die Amtshilfe war eine Reaktion auf die exklusiven Berichte des „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die sogenannte Liste Coesfeld und den Umgang der Stadt Köln damit. „Ich will Transparenz und Klarheit“, sagte Schäffer dieser Zeitung am Dienstag.
Um welche Listen handelt es sich genau?
Im November 2024 schickte die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unna Listen über gut 5000 ausreisepflichtige Iraker an andere Ausländerämter mit dem Angebot, benötigte Passersatzpapiere zu beschaffen, um diese geduldeten Migranten möglicherweise abschieben zu können. Die ZAB Coesfeld, zuständig für abgelehnte Asylbewerber aus Westbalkanstaaten wie Serbien oder Bosnien-Herzegowina, hatte mit der gleichen Offerte landesweit Tabellen mit Namen an andere Ämter gemailt. Unter anderem auch an die Kölner Ausländerbehörde. Dort ging eine Liste ein, die seit den Berichten des „Kölner Stadt-Anzeiger“ als Liste Coesfeld landesweit für Wirbel gesorgt hat. Sie umfasst die Namen von 471 Personen aus Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Albanien, verbunden mit dem Angebot, Ausreisedokumente zu beschaffen, um die Migranten in ihre Heimat zurückführen zu können. Das Fluchtministerium hatte die Erstellung der Listen angeregt, um die sinkenden Abschiebezahlen bei Sammelchartern in die Herkunftsländer wieder zu erhöhen.
Wie ging die Stadt Köln mit der Liste um?
Laut der Stadt erfolgte aufgrund einer Kommunikationspanne keine zentrale Antwort durch das Kölner Ausländeramt, sondern lediglich durch die Sparte, die für das sogenannte Bleiberechtsprogramm zuständig ist. Dort lehnte man die Offerte aus Coesfeld ab. Tenor: Passersatzpapiere würden nicht gebraucht, da die Personen in dem Projekt durch Sozialberater integriert werden sollten. Und zwar durch den Caritasverband für die Stadt Köln, das Diakonische Werk Köln, den Kölner Flüchtlingsrat und den Rom e.V. Wie sich später herausstellte, befanden sich zu jenem Zeitpunkt 218 Personen auf der Liste Coesfeld im Kölner Bleiberechtsprogramm.
Wie viele Ermittlungsverfahren gibt es gegen die Personen auf der für Köln bestimmten Liste?
Zunächst analysierte die Kölner Polizei die Liste Coesfeld für den Zeitraum von Herbst 2024 bis heute. Die Abfrage förderte 152 Tatverdächtige mit knapp 570 mutmaßlichen Straftaten zutage, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ exklusiv berichtete. Wie sich nun herausstellt, sind die Zahlen deutlich höher als bisher angenommen: Eine Sonderauswertung zum Kölner Fall durch das LKA, die dieser Zeitung vorliegt, hat den Zeitraum von 2016 bis heute durchleuchtet.
Mit welchem Ergebnis?
Auf 21 Seiten listen die LKA-Analytiker knapp 1600 Straftaten von mehr als 160 Beschuldigten auf, die auf der Liste Coesfeld verzeichnet sind. Auch hier reicht das Register von zahlreichen Eigentumsdelikten wie Taschendiebstahl bis hin zu Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen, Kindesmissbrauch, sexueller Nötigung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Betrügereien, Geldfälschung, bandenmäßiger Hehlerei mit Autos, Kfz-Diebstahl, Verstößen gegen das Waffengesetz, räuberischer Erpressung sowie dem Handel mit Heroin und Crack am Kölner Neumarkt. Dabei häuften manche Clans gut 150 Strafeinträge an. Mehrere Intensivtäter wurden mehr als 60-mal aktenkundig. Auch Bagatelldelikte wie Schwarzfahren oder Hausfriedensbruch zählen zu den aufgezählten Straftaten.
Sind bekannte Fälle unter den Namen auf der Liste?
Auch der mehrfach vorbestrafte Marko M. (Name geändert) mit seiner neunköpfigen Familie taucht dort auf. Der Bosnier hat inzwischen neun Vorstrafen. Seine Frau wurde ebenfalls wegen Ladendiebstahls verurteilt. Eine der Töchter, erst zwölf Jahre jung, geriet am 26. April 2026 wegen besonders schweren Diebstahls unter Verdacht. Fünf Jahre zuvor fiel der heute 20 Jahre alte Sohn wegen Einbruchs auf. Eine weitere Tochter wurde bereits 2017 bei einem mutmaßlichen Warenhausdiebstahl auf der Neusser Straße von der Polizei ertappt und ihre jüngere Schwester ebenfalls bei Ladendiebstahl.
Lange Zeit zahlte die Stadt an die geduldete Familie 7250 Euro an Asylbewerberleistungen. Im Jahr 2022 wurden Marko M. und seine Angehörigen in das Kölner Bleiberechtsprogramm aufgenommen. Später dann wurden drei der Kinder durch das Jobcenter alimentiert. Insgesamt kommen auf diese Weise etwa 7500 Euro monatlich aus der Staatskasse zusammen. Im Mai 2026 wurde Marko M. erneut wegen Betrugs zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Kurz zuvor hatte die Stadt den Mehrfachtäter aus dem Bleiberechtsprogramm ausgeschlossen.
Wie viele mutmaßlich straffällige Personen auf der Liste Coesfeld befanden sich seit Herbst 2024 im Kölner Bleiberechtsprogramm?
Das Presseamt der Stadt Köln konnte diese Frage nicht beantworten. „Es findet zurzeit ein Datenabgleich mit der polizeilichen Erkenntnisliste statt, so dass die genaue Zahl noch nicht mitgeteilt werden kann“, teilte eine Sprecherin mit. Das Aufnahme- und Ausschlussprozedere des Bleiberechtsprogramms werde gerade noch untersucht. Zum Hintergrund: In das Bleiberechtsprogramm werden nur geduldete Asylbewerber aufgenommen, die keine Straftaten aufweisen und bereit sind, einer Arbeit nachzugehen. Laut der Stadtsprecherin „übermitteln die Sicherheitsbehörden und Gerichte der Ausländerbehörde (ABH) Köln laufend Erkenntnisse“ in Bezug auf in der Stadt lebende Ausländer. Demnach ist das Kölner Ausländeramt über etwaige Straftaten oder Verdachtsfälle stets im Bilde. Dennoch reisten bisher nur fünf Personen von der Coesfelder Liste aus.
In der Kölner Ausländerbehörde herrscht Unmut darüber, dass die Liste nicht auf dem normalen Weg verschickt wurde. Wieso war das so?
Als die Liste Coesfeld im November 2024 nach Köln geschickt wurde, konnte die ZAB Coesfeld die Liste nicht digital über die Zentralstelle ZAB.NRW übermitteln, weil Coesfeld noch nicht an das Netz angeschlossen war. Lisa Kapteinat, flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD, übt Kritik daran: „Fluchtministerin Schäffer muss erklären, warum es in NRW immer noch kein einheitliches Arbeitssystem der Zentralen Ausländerbehörden gibt – und inwieweit die verschiedenen IT-Verfahren mit der Kommunikationspanne im Fall der Coesfelder Liste zusammenhängen.“
In NRW sind die Bereiche Innenpolitik, Flucht und Kommunales nicht in einem zentralen Ressort gebündelt. Entstehen dadurch Reibungsverluste?
In NRW haben die CDU-geführten Landesregierungen die Zuständigkeiten seit 2017 auf drei Ministerien verteilt. Damit sei ein „Organigramm-Chaos“ geschaffen worden, sagte Jochen Ott, Spitzenkandidat der NRW-SPD bei der Landtagswahl: „Das Fluchtministerium, das Innenministerium und mit der Zuständigkeit für die Bezirksregierungen auch das Kommunalministerium sind mit dem selben Vorgang befasst. Jede zusätzliche Schnittstelle ist aber eine mögliche Fehlerquelle, weil Informationen verspätet oder unvollständig weitergegeben werden können und politische Verantwortung schwerer zuzuordnen ist“, sagte Ott. Die Zuständigkeiten für Flucht, Inneres und Kommunales müssten wieder in einem Ministerium gebündelt werden.

