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Zum Schutz der DemokratieNRW-Landtag verschärft seine Sicherheitsregeln

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Der NRW-Landtag will sich mit einer verschärften Haus- und Geschäftsordnung vor Verfassungsfeinden schützen. (Archivbild)

Der NRW-Landtag will sich mit einer verschärften Haus- und Geschäftsordnung vor Verfassungsfeinden schützen. (Archivbild)

Der NRW-Landtag hat seine Haus- und Geschäftsordnung verschärft, um Verfassungsfeinde vom Parlament fernzuhalten.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Regeln für die Sicherheit im Parlament verschärft. In einer dritten Lesung, die von der AfD initiiert wurde, stimmte der Landtag mit den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP für ein entsprechendes Gesetz. Die AfD bezeichnete die Maßnahme als "Einschüchterungsgesetz" und sorgte für hitzige Diskussionen. Ziel der neuen Sicherheitsregeln ist es, Verfassungsfeinde von den Parlamentsaktivitäten fernzuhalten.

Die Entscheidung des NRW-Landtags, die Haus- und Geschäftsordnung anzupassen, erfolgte aufgrund der internen Bedrohungen für die Demokratie. Dies betonte Ina Blumenthal, SPD-Abgeordnete, in einer vorherigen Debatte. Im September 2024 habe man erlebt, wie bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags der Alterspräsident der AfD sein Amt missbraucht und für Chaos gesorgt habe.

Parlament soll vor Demokratiefeinden geschützt werden

Die Geschäftsordnung des NRW-Landtags wurde geändert, um das Parlament widerstandsfähiger gegen möglichen Missbrauch zu machen. Die neuen Regeln sollen den Ablauf der konstituierenden Sitzung des Landtags klarer strukturieren und klare Grenzen für die Rolle des Alterspräsidenten setzen.

Darüber hinaus werden zukünftig verschärfte Maßnahmen für den Zutritt zum Landtag umgesetzt. Vor der Anstellung von Mitarbeitern im Landtag kann die Verwaltung nun umfassende Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen, um eventuelle Sicherheitsrisiken zu identifizieren.

Einwandfreie Auskunft gefordert

Des Weiteren müssen Mitarbeiter von Abgeordneten saubere Führungszeugnisse vorlegen, um aus öffentlichen Mitteln finanziert zu werden. Vergangenes Jahr war ein Ex-Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei einer Verletzung der Hausordnung durch Landtagsmitglieder kann ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt werden.

Die AfD kritisierte die neuen Regelungen als „Gesetz zur politischen Kontrolle“ und Einschüchterung der Bürger. Christian Loose, AfD-Abgeordneter, warf den anderen Fraktionen vor, das Gesetz eigenmächtig und ohne angemessene Beratung durchgesetzt zu haben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Mehrdad Mostofizadeh, entgegnete: „Wir wollen niemanden ausspionieren, niemanden auskundschaften.“ Es müssten aber diejenigen geschützt werden, die dem Rechtsstaat dienten und nicht die, die den Rechtsstaat bekämpften. (dpa)