Auf Putzfrau geschossenHartes Urteil für Kölner Rentner – obwohl Waffe untauglich war

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Der Verurteilte

Köln – Zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht den Kölner Rentner verurteilt, der in Vingst auf die Wohnungstür seiner Putzhilfe (37) geschossen und diese und deren Sohn (13) in Todesangst versetzt hatte. Nicht zugute kam dem 71-Jährigen im Strafmaß, dass er bei der Tat einen 150 Jahre alten und untauglichen Revolver benutzt hatte.

Gutachter stufte Revolver als untauglich ein

Rechtsmediziner und Waffenexperte Thomas Kamphausen hatte im Prozess erklärt, dass er selbst den besagten Revolver niemals freiwillig abfeuern wolle. „Zu gefährlich“, war das Fazit. Gleichzeitig erklärte Kamphausen, dass die Waffe nur über eine sehr geringe Durchschlagskraft verfügte und somit höchstwahrscheinlich keine tödliche Wirkung hätte entfalten können.

Richter Jörg Michael Bern hatte vor dem Urteil konkret danach gefragt, ob etwa eine tödliche Hirnverletzung durch einen Schuss ins Auge möglich gewesen wäre. Auch das sei nicht zu erwarten gewesen, so der Gutachter. Trotzdem fiel der Vorwurf des versuchten Totschlags nicht weg, da es bei der Schussabgabe auf die innere Einstellung des Täters angekommen sei.

Richter hebt den Haftbefehl auf

Der Tatvorwurf sei erfüllt, da der Rentner mittig auf die Wohnungstür geschossen habe, während sich seine Bekannte hinter dieser befunden habe. Er habe zumindest theoretisch davon ausgehen müssen, dass die Munition die Tür durchschlage, da die Waffe grundsätzlich funktioniert habe. Somit habe er einen möglichen Tod seiner Haushaltshilfe billigend in Kauf genommen.

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Der Angeklagte hat bereits fünfeinhalb Monate seiner Strafe verbüßt, da er seit dem Vorfall in Untersuchungshaft gesessen hatte. Am Donnerstag konnte der Verurteilte das Gericht als freier Mann verlassen, nachdem der Richter den Haftbefehl aufgehoben und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt hatte.

Verschmähte Liebe als Tatmotiv

Richter Bern sprach von einem tragischen Fall, der 71-Jährige sei bisher strafrechtlich unbescholten durchs Leben gegangen. Ausgangspunkt des Angriffs war verschmähte Liebe. Nach dem Tod seiner Frau hatte der Rentner das 34 Jahre jüngere Opfer als Putzhilfe engagiert, dann auch Urlaube mit dieser verbracht.

Obwohl die Beziehung platonisch war, war der Mann ausgerastet, nachdem er Kondome in der Handtasche der Frau entdeckt hatte. Als Liebesbeweis hatte er ihr noch 10.000 Euro überwiesen. Das Geld darf die Frau im Rahmen eines geschlossenen Täter-Opfer-Ausgleichs nun behalten.   

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