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Trotz ElterntaxisVerwaltung lehnt Zebrastreifen vor Köln-Escher Grundschule ab

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Da die Martinusstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, einen Zebrastreifen im Bereich der Grundschule einzurichten.

Da die Martinusstraße Teil einer Tempo-30-Zone ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, einen Zebrastreifen im Bereich der Grundschule einzurichten.

Wegen der vielen Elterntaxis forderten Bezirkspolitiker bereits 2022 einen Zebrastreifen. Eine Reaktion auf den Antrag erhielten sie erst jetzt.

Auf den ersten Blick scheint die Konrad-Adenauer-Grundschule am Escher Ortsrand verkehrlich recht ruhig gelegen zu sein – die zweispurige Martinusstraße, die am Schulgelände vorbeiführt, ist die meiste Zeit des Tages über eher moderat befahren. 2022 sah die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler hier dennoch eine besondere Gefahrensituation, denn zweimal am Tag ändert sich das: Morgens kurz vor Schulbeginn und bei Unterrichtsende am Nachmittag steigt das Verkehrsaufkommen durch den Bring- und Abholverkehr der Eltern sprunghaft an, ein Phänomen, das inzwischen an vielen Schulen zu beobachten ist – besonders für Schüler, die die Straße überqueren, stelle dies eine Gefahr dar, so die Einschätzung der Fraktion.

Vor diesem Hintergrund vermissten die Lokalpolitiker eine Querungshilfe für die Grundschüler und hatten im April 2022 beantragt, im Kreuzungsbereich von Martinusstraße und Amselweg einen Zebrastreifen einzurichten. Bis Oktober 2023 hatte die Bezirksvertretung jedoch noch keine Reaktion der Verwaltung auf den beschlossenen Antrag erhalten, weshalb die SPD-Fraktion in einer Anfrage noch einmal nachgehakt hatte.

Kein Zebrastreifen: Verwaltung sieht keinen Bedarf in Tempo‑30‑Zone

Nun, erneut zwei Jahre später, erhielt das Gremium schließlich eine Antwort auf die Nachfrage: Laut einem Sachstandsbericht aus dem Juni 2025 hatte die Verwaltung die rechtliche und konkrete Umsetzbarkeit eines Fußgängerüberwegs geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser weder möglich noch nötig sei. Denn sowohl Amselweg als auch Martinusstraße seien vollumfänglich in Tempo-30-Zonen gelegen, in denen nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen keine Zebrastreifen vorgesehen seien.

Durch die auf 30 km/h reduzierte Geschwindigkeit des Verkehrs werde dem Querungsbedarf bereits ausreichend Rechnung getragen, auch sei keine erhöhte Unfalllage zu verzeichnen, die intensivere Sicherungsmaßnahmen erfordern würde – im Zeitraum zwischen 2021 und September 2024 sei lediglich ein einzelner Unfall im genannten Bereich registriert worden, bei dem der Unfallverursacher durch eine tief stehende Sonneneinstrahlung geblendet gewesen war.

Im Bereich des Amselwegs sei zudem bereits eine Querungshilfe vorhanden, welche den Schülerinnen und Schülern einen sicheren Überweg bieten würde. Es fehle daher an den gesetzlich geforderten Kriterien für weitere Maßnahmen, die über die bereits vorhandenen Gegebenheiten hinausgehen würden.