Kölner Ehepaar wegen Tierquälerei angeklagtHunde und Katzen verwahrlost, Frettchen im Küchenschrank gehalten

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Zwei Frettchen hielten die Kölner laut Anklage im Küchenschrank.

Zwei Frettchen hielten die Kölner laut Anklage im Küchenschrank (Symbolbild).

Die Eltern dreier Kinder aus Chorweiler mussten sich wegen diverser Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. 

Mit fünf Hunden, neun Katzen, zwei Frettchen, Schildkröten und Fischen lebte eine Familie mit drei Kindern in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung in Chorweiler. Die Eltern mussten sich nun wegen Tierquälerei vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Tiere sollen laut Anklage der Staatsanwältin in einem unwürdigen Zustand gehalten worden sein und Schmerzen erlitten haben.

Kölner Tierhalter: Hunde nicht gefordert, Katzen ausgehungert

Die Hunde – es soll sich um die Rasse Border Collie gehandelt haben – hätten einen hohen Bewegungsdrang verspürt, aber deutlich zu wenig Auslauf gehabt. Sie seien „mental nicht gefordert“ gewesen. „Die Krallen waren lang und nach oben gebogen“, heißt es in der Anklageschrift, bei den Hunden hätten sich auch Zahnstein und schmerzhaft blutende Wunden am Zahnfleisch gebildet.

Für die neun Katzen habe laut Anklageschrift kein Rückzugsort bestanden, lediglich im Wohnzimmer sei ein Kratzbaum aufgestellt gewesen. „Sie waren extrem ausgehungert“, sagte die Staatsanwältin, Trinkwasser hätte es nur im Bereich für die Hunde gegeben. Es handelte sich bei den Tieren um Bengalkatzen, einer Kreuzung aus der asiatischen Leopardenkatze mit einer schwarzen Hauskatze.

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Köln: Zwei Frettchen im Küchenschrank gehalten

Die zwei Frettchen hielt das Ehepaar laut Staatsanwaltschaft im Küchenschrank ohne dauerhaften Zugang zu Futter und Wasser, was für den Blutzuckerspiegel der Tiere wichtig sei. Der Schrank sei durch Kot und Urin verschmutzt gewesen, so seien den kleinen Raubtieren dauerhafte Leiden zugefügt worden. Zu den Schildkröten und Fischen verhielt sich die Anklage indes nicht weiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Ehepaar wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Demnach wird nach §17 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.   Zu einer Strafe für die Angeklagten sollte es am Ende des Prozesses aber nicht kommen.

Kölner Ehepaar zahlt Geldauflage von insgesamt 600 Euro

Verteidigerin Pantea Farahzadi regte ein Rechtsgespräch mit Richterin und Staatsanwältin und die Einstellung des Verfahrens ohne Urteil an. Die Angeklagten besäßen mittlerweile keine Tiere mehr und beabsichtigten auch nicht, nochmals welche zu züchten. Man einigte sich schließlich auf eine Geldauflage von je 300 Euro an die Kölner Tiertafel. Das Ehepaar bleibt damit nicht vorbestraft.

Ganz erledigt ist der Fall für die Tierhalter aber noch nicht. Dem Vernehmen klagt das Ehepaar gegen das Eingreifen der Stadt Köln. „Wie bei einem SEK-Einsatz“ seien Einsatzkräfte in die Wohnung gestürmt und hätten die Tiere beschlagnahmt. Die Hunde und Katzen aus der Wohnung in Chorweiler seien mehr als 20.000 Euro wert gewesen. Geld, das das Ehepaar wiederhaben möchte.