Nach einem Hausbau verklagte der Eigentümer vor dem Landgericht Köln seine neuen Nachbarn. Ihn störten die angrenzenden Bäume.
Wegen KastanienHausbewohner vom neuen Nachbarn verklagt – Landgericht Köln mit endgültigem Urteil
Ein Nachbarschaftsstreit um mehr als 30 Jahre alte Bäume beschäftigte nun das Kölner Landgericht. Ein Eigentümer hatte von seinem Nachbarn den Rückschnitt der Gehölze verlangt, da diese über die gemeinsame Grundstücksgrenze hinaus auf seinen Besitz ragten. Nachdem das Amtsgericht dem Kläger noch recht gegeben hatte, urteilten die Richter in zweiter Instanz genau andersherum.
Köln: Neuer Hauseigentümer verklagt die Nachbarn
Das Grundstück des Klägers war bis zum Jahr 2015 nicht bebaut, danach erfolgten Wohnbebauung und der Einzug des Besitzers. Es war der Beginn einer über Jahre andauernden Auseinandersetzung. Die in Rede stehenden Kastanien, Schwarz-Erlen und Ahornbäume ragen in das hangabwärts tiefer gelegene Grundstück des Klägers. Laub und Früchte fielen immer wieder auf das fremde Grundstück.
„In den Jahren 2018 und 2019 forderte der Kläger den Beklagten zum Rückschnitt der Bäume auf“, heißt es in einer Mitteilung des Kölner Landgerichts. Nachdem der Nachbar diesen Aufforderungen nicht nachkam, führte der Kläger zunächst ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle durch; das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Hier kam es aber zu keiner Einigung.
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Es folgten die Klage vor dem Amtsgericht Köln und der Erfolg für den neuen Nachbarn. Das Gericht führte aus, dass der Kläger selbst berechtigt sei, die Zweige zurückzuschneiden, „wenn der Eigentümer des Grundstücks dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt habe und die Beseitigung innerhalb der Frist nicht erfolgt sei.“ Dagegen wehrten sich die Baumbesitzer.
Landgericht gibt Baumbesitzern letztlich Recht
In der Berufung wies das Landgericht die ursprüngliche Klage ab und überstimmte das Amtsgericht. Es gebe keinen Anspruch auf Rückschnitt. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Ausführungen eines Gutachters aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus. Der kam zu dem Ergebnis, dass die Bäume bei einem Rückschnitt absterben oder zumindest instabil werden könnten.
Demnach sei es nicht mehr verhältnismäßig, dem Ansinnen des Klägers nachzukommen. Der Bestandsschutz der Bäume wiege in diesem Fall mehr als die persönlich so empfundene Beeinträchtigung des Klägers. Der Kläger muss sich nun endgültig mit den Bäumen auf dem Nachbargrundstück abfinden. Denn das Urteil des Landgerichts ist inzwischen rechtskräftig.