Film am Totensonntag gestopptKölner Ordnungsamt entschuldigt sich bei Kino-Betreibern

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Das Kino Cinenova in Köln-Ehrenfeld von außen.

Das Cinenova in Ehrenfeld

Am Totensonntag untersagt das Kölner Ordnungsamt dem Cinenova in Ehrenfeld, bis 18 Uhr Filme zu zeigen. Am Ende muss sogar die Polizei kommen.

Ihren Sonntagnachmittag hat sich Heike Müller (Name geändert) anders vorgestellt. Eigentlich wollte sie sich mit ihrem Ehemann im Cinenova in Ehrenfeld den Film „Die goldenen Jahre“ anschauen. Der Start war für 16.20 Uhr terminiert, eine Viertelstunde vorher betrat das Ehepaar den Eingangssaal des Kinos, wo ihnen aber mitgeteilt wurde, dass die Vorstellung ausfällt. Das Ordnungsamt nämlich war vorbeigekommen und hatte den Filmstart sowie zwei weitere Vorstellungen unterbunden. Begründung: Bis 18 Uhr seien am Totensonntag – einem sogenannten stillen Feiertag – Kinovorführungen untersagt. Ein NRW-Gesetz schreibe das vor. Einige noch laufende Filme wurden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber nicht gestoppt.

Timm Meyer, Disponent des Cinenova, wollte sich mit den Erklärungen nicht zufriedengeben und forderte die Mitarbeitenden des Ordnungsamts auf, „schwarz auf weiß zu zeigen, wo das so im Gesetz stehe“. Seit 25 Jahren spiele das Kino am Totensonntag stets das normale Programm – ohne Beanstandungen, betonte Meyer. „Die Gäste waren ziemlich erbost, dass die Filme nicht starteten“, sagt Meyer am Montag. Auch wenn die Mitarbeitenden seiner Darstellung nach freundlich waren, sei er fassungslos gewesen, dass ihm kein Nachweis, kein Auszug aus einem Gesetz gezeigt werden konnte oder wollte. Am Ende kamen weitere Kräfte des Ordnungsdienstes und der Polizeiwache Ehrenfeld hinzu, sodass Meyer schließlich einwilligte. „Um die Lage nicht komplett eskalieren zu lassen“, wie er sagte. Dennoch spricht er von „reiner Willkür“. „Wie verhält man sich, wenn man weiß, dass man eigentlich im Recht ist, aber Ordnungsamt und Polizei vor einem stehen und das Gegenteil behaupten?“, fragt er.

Stadt Köln entschuldigt sich beim Cinenova

Am Montag nun klärt das NRW-Innenministerium die Sache auf Anfrage auf: Meyer hatte in der Tat recht. Das Cinenova durfte regulär den ganzen Tag öffnen, so wie es an dem Tag auch andere Kinos in der Stadt taten. Ein Verbot für Kinovorführungen ist zwar tatsächlich im Landesgesetz verankert, gilt aber nur für Karfreitag, nicht dagegen am Totensonntag.

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Aus dem Bußgeldbescheid, den die Stadt den Betreibern des Cinenova zunächst in Aussicht stellte, wurde in Kenntnis der genauen Rechtslage flugs die Bitte um Entschuldigung. Dem Ordnungsdienst sei „leider ein Fehler bei der Rechtsanwendung des Feiertagsgesetzes NRW unterlaufen“, teilte die Stadt mit. „Dafür entschuldigt sich das Ordnungsamt ausdrücklich beim Kinobetreiber und den betroffenen Kinogästen, die durch diese Maßnahme in Mitleidenschaft gezogen wurden“. Bei einer internen Einsatzanweisung zu den Stillen Feiertagen für die Mitarbeitenden sei es „leider zu einer fehlerhaften Zusammenstellung der Rechtsvorschriften gekommen“, hieß es weiter.

Als Ordnungsbehörde ist uns rechtssicheres Auftreten ein besonderes Anliegen, daher ziehen wir aus diesem Fall die nötigen Lehren für die Zukunft
Athene Hammerich, Leiterin des Ordnungsamts

Die Stadt kündigte eine Aufarbeitung des Einsatzes an, die bereits begonnen habe. Der Ordnungsdienst habe Kontakt zu den Kino-Betreibenden aufgenommen, „auch mit Blick auf möglicherweise entstandene finanzielle Nachteile“. Auch Ordnungsamtsleiterin Athene Hammerich selbst äußerte sich zu dem Vorfall. „Als Ordnungsbehörde ist uns rechtssicheres Auftreten ein besonderes Anliegen, daher ziehen wir aus diesem Fall die nötigen Lehren für die Zukunft“, sagte sie.

Für Heike Müller ging der Totensonntag indes ohne Kinobesuch zu Ende. Sie finde es „bedauerlich, dass man so mit einem kleinen Kino umgeht“, sagt sie. „Die kämpfen doch sowieso schon gegen die großen Kinos ums Überleben. Da muss so etwas nicht auch noch sein.“

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