In Köln-EhrenfeldSeniorin stirbt nach Kollision mit Müllwagen – Fahrer vor Gericht

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Mit diesem Müllwagen erfasste der Angeklagte die Seniorin in Ehrenfeld.

Mit diesem Müllwagen erfasste der Angeklagte die Seniorin in Ehrenfeld.

Der tödliche Unfall auf der Venloer Straße wurde nach drei Jahren nun vor Gericht aufgearbeitet.

Der Fahrer eines Müllwagens musste sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 36-Jährigen vor, vor drei Jahren auf der Venloer Straße in Ehrenfeld beim Anfahren nach einer Rotphase eine Seniorin übersehen und erfasst zu haben. Die 88-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Köln-Ehrenfeld: Seniorin auf der Straße übersehen

Der 36-Jährige war zum Unfallzeitpunkt im November 2020 bei einem privaten Entsorgungsunternehmen angestellt, er erlitt einen Schock und hat sich bis heute nicht erholt. Bei der Verhandlung weinte der Mann viel. Es wurde bekannt, dass er sich in Therapie befindet. Seinen Job als Fahrer habe er nicht mehr ausführen können, mittlerweile sei er als Monteur tätig.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozess im Kölner Amtsgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger beim Prozess im Kölner Amtsgericht

Der Angeklagte war laut Ermittlern zwar regelgerecht erst bei Grün wieder losgefahren, die Fußgängerin hatte die Fahrbahn zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht komplett überquert. Ein Gutachter sagte im Prozess, dass der Fahrer die Dame rechtzeitig hätte erkennen können, fünf Sekunden hätte der Mann Zeit gehabt. Zunächst beim Blick nach vorne oder später in den Spiegel.

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Der Unfall sei zwar vermeidbar gewesen, allerdings sprachen mehrere Punkte für den Angeklagten. An besagter Kreuzung befindet sich der Haltestreifen für Fahrzeuge etwa 20 Meter vor dem Fußgängerüberweg, damit die Einmündung der Neptunstraße und der Klarastraße auch bei roter Ampel frei bleibt. Die Frau wurde direkt am Haltestreifen erfasst, war also schlechter zu sehen.

Richterin stellt Verfahren gegen Geldauflage ein

Auch hatte eine Zeugin ausgesagt, dass die Sichtverhältnisse an jenem Novembermorgen relativ schlecht gewesen seien. So habe die aufgehende Sonne geblendet. Sie habe sich gewundert, warum der Verkehrsgutachter das nicht erwähnt habe, sagte die Frau im Zeugenstand. Die Verteidigung regte an, das Verfahren ohne Urteil zu beenden. Das ist etwa bei einer geringen Schuld möglich.

Sie habe selten jemanden gesehen, der so persönlich betroffen war, sagte die Richterin über den Angeklagten. Sie und der Staatsanwalt folgten dem Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren wurde gegen 900 Euro eingestellt, das sei eine angemessene Beendigung. Das Geld erhält die Familie der Verstorbenen. Die Angehörigen sollen bereits erklärt haben, dem Fahrer keine Vorwürfe zu machen.

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