Fälle verdreifachtWohl immer mehr falsche Impfpässe in Köln im Umlauf

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Symbolbild

Köln – Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiten immer mehr Fälle von mutmaßlichen Impfpassfälschungen. Mit Stand Anfang Dezember seien inzwischen 160 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannt und knapp 40 weitere gegen unbekannte Tatverdächtige anhängig, sagte eine Sprecherin der Kölner Staatsanwaltschaft. Die Zahl der Fälle hat sich innerhalb nur eines Monats damit in etwa verdreifacht.

Anfang November meldeten die Behörden noch 50 Verfahren gegen bekannte und zusätzlich 20 gegen unbekannte Verdächtige. Die Dunkelziffer dürfte noch um ein Vielfaches höher liegen. Alle Fälle werden bei der Staatsanwaltschaft gebündelt in der Wirtschaftsabteilung geführt. In der Regel werden Verdachte zuerst bei der Polizei gemeldet, die dafür in diesem Jahr die sogenannte „Ermittlungsgruppe Stempel“ eingeführt hat.

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Mutmaßungen darüber, warum zuletzt die Zahl der Fälle so rasant gestiegen ist, wollte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht anstellen. Noch im Spätsommer schätzten die Ermittler, dass mit der damaligen Abschaffung der kostenfreien Schnelltests die Nachfrage nach falschen Impfpässen steigen könnte. In der kurzen Zeit der kostenpflichtigen Tests war allerdings keine große Zunahme zu erkennen. Der zeitliche Verzug der Fallübermittlung von der Polizei an die Staatsanwaltschaft mache es aber schwierig nachzuvollziehen, wann genau der starke Anstieg begonnen habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Auch die zuletzt verschärften Zutrittsregelungen für den Einzelhandel, Weihnachtsmärkte oder Bahnen könnten die Nachfrage nach gefälschte Bescheinigungen unter Impfskeptikern noch einmal erhöht haben. Ohne Impfung oder Genesung sind die allermeisten zumindest legal von vielen Einrichtungen ausgeschlossen. Auch die Gesetze wurden inzwischen aber so verändert, dass nun auch der Besitz eines falschen Impfpasses verboten ist. Lange gab es die Gesetzeslücke, dass erst das Vorzeigen von Fälschungen etwa bei Ämtern strafbar war. Diese wurde nun aber geschlossen. Auf Besitz und Verbreitung der Fälschungen stehen nun Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

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