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Petition von Kölnerin Yanni GentschJustizminister wollen Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

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NRW-Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach nimmt die Petition Voyeur-Aufnahmen strafbar machen von Yanni Gentsch entgegen.

Yanni Gentsch und Justizminister Dr. Benjamin Limbach präsentieren eine Petition gegen voyeuristische Aufnahmen. (Symbolbild)

Die Länder wollen das heimliche Filmen von Personen härter bestrafen. Anlass ist der Fall einer Kölner Joggerin.

Das heimliche Fotografieren oder Filmen von Personen im öffentlichen Raum stellt für viele Betroffene, insbesondere Frauen, eine Form der Belästigung dar. Bislang ist es jedoch kaum möglich, strafrechtlich dagegen vorzugehen. Die Justizministerinnen und Justizminister mehrerer Bundesländer streben nun eine Änderung an und erhalten Unterstützung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Anlass für die Initiative ist ein Vorfall aus dem Frühjahr. Die Kölnerin Yanni Gentsch wurde beim Joggen von einem Mann auf einem Fahrrad verfolgt und gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Als sie den Mann zur Rede stellte und aufforderte, das Video zu löschen, erfuhr sie bei der Polizei, dass eine Anzeige nicht möglich sei, da die Handlung nicht strafbar ist. Das berichtet „rp-online“.

Justizminister Limbach: „Falsche Prioritäten in unserer Rechtsordnung“

Bei der Justizministerkonferenz wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg eine Verschärfung des Strafrechts erreichen. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte: „Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht. Das setzt die falschen Prioritäten in unserer Rechtsordnung.“ Er betonte, es dürfe keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff zu sehen sei.

Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Bisher sind solche Aufnahmen in der Regel nur strafbar, wenn sie nackte oder nur mit Unterwäsche bekleidete Körperteile zeigen. Der Antrag von NRW und Hamburg zielt darauf ab, Einigkeit darüber herzustellen, „dass das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen des bekleideten Intimbereichs“ einen Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung darstellt. Auch das sogenannte „Catcalling“, also sexuell motivierte Belästigungen ohne Körperkontakt, soll thematisiert werden.

Yanni Gentsch startete eine Petition, die über 130.000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sicherte ihre Unterstützung zu und kündigte einen Gesetzentwurf an. „Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer“, sagte die Ministerin. Sie bestätigte, dass das Justizministerium prüfe, wie man digitalen Voyeurismus überzeugend regeln könne. (red)