Flughafen Köln-BonnZöllner stellen bei Urlaubern kiloweise geschmuggeltes Gold sicher

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Goldfund Flughafen

Zollsprecher Jens Ahland zeigt geschmuggelten Goldschmuck am Flughafen Köln/Bonn

Köln – Die junge Mutter, die nach der Rückkehr aus dem Türkei-Urlaub in Köln durch den grünen Flughafen-Ausgang für abgabenfreie Waren geht, hat sofort eine Erklärung parat, als misstrauische Zöllner sie und die beiden kleinen Kinder aufhalten. Ob sie zu verzollende Waren dabei habe, wollen die Beamten wissen. Die Frau verneint. „Vielleicht dachte sie, dass wir allein reisende Mütter mit Kindern nicht so im Fokus haben“, berichtet ein Ermittler. Doch das ist ein Irrtum.

Die Beamten bitten sie, die Koffer zu öffnen – und finden mehr als ein halbes Kilogramm Goldarmreife, Goldcolliers und Goldmünzen im Wert von knapp 30.000 Euro. Sie habe all diese Sachen schon vor der Reise besessen, behauptet die Frau. Und mehr noch: Aus Angst, bei ihr zu Hause werde eingebrochen, nehme sie ihren Schmuck grundsätzlich mit in den Urlaub. Die Zöllner glauben ihr das nicht, der Schmuck sieht nagelneu aus. Nun drohen der Frau nachträglich Einfuhrabgaben sowie eine empfindliche Geldstrafe.

Kölner Zoll: Urlauber brachten auch verbotene Waffen mit

66 Reiserückkehrer mit insgesamt 4,6 Kilo geschmuggeltem Gold hat der Zoll allein in den Sommerferien am Flughafen Köln-Bonn erwischt. Alle kamen aus dem Türkei-Urlaub. „Goldschmuggel ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht ein Steuerstrafverfahren nach sich“, betont Zollsprecher Jens Ahland. „Statt den Goldschmuck bei uns anzumelden, verstecken viele Leute ihn am Körper oder zwischen Kleidungsstücken im Gepäck.“ Abgabefrei sind Waren aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Wer tatsächlich teuren Schmuck auf Reisen mitnehmen möchte, sollte ihn vor dem Abflug beim Zoll am Flughafen anmelden, die Stücke werden dann quittiert.

Auch verbotene Waffen stellten die Zöllner in den Sommerferien sicher, mehr als sonst, insgesamt acht Stück, alle bei Rückkehrern aus Bulgarien und der Türkei. Im gesamten Vorjahr waren es gerade einmal zwölf verbotene Waffen.

Wertsachen vor Reiseantritt beim Zoll anmelden

Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker seien aber nicht als Urlaubsmitbringsel geeignet, sagt Ahland, „sondern nur als Auslöser eines Strafverfahrens beim Zoll“. Es handele sich um Verstöße gegen das Waffengesetz – und zwar auch dann, wenn die Verkäufer im Urlaubsland zum Beispiel behaupteten, ein Messer als Geschenk für den Enkel in Deutschland sei kein Problem. „Es interessiert uns überhaupt nicht, für wen diese Gegenstände sind oder zu welchem Anlass sie mitgenommen werden“, sagt Ahland. „Sie sind nun mal verboten.“

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