Frauen belästigtHinterlistiger Angriff auf 56-jährigen Helfer am Bahnhof Köln-Deutz

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Am Bahnhof Köln Messe/Deutz kam es zu dem Polizeieinsatz.

Köln – Couragiert griff ein 56-Jähriger aus Leverkusen ein, nachdem ein Mann im Regionalexpress 7 mehrere Frauen aufdringlich angesprochen und dabei keinen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte. Der Leverkusener forderte den Unbekannten auf, die Belästigungen einzustellen, woraufhin der Helfer angegriffen wurde. Das führte zu einem Polizeieinsatz am Bahnhof Köln Messe/Deutz.

Köln: Angriff auf Mann aus Leverkusen

Gegen 9.45 Uhr am Donnerstagmorgen hatte der Leverkusener den 33-jährigen Mann aus Witten angesprochen, wie die Bundespolizei mitteilt. Er solle Aufhören die Frauen zu bedrängen und einen Mund-Nasen-Schutz aufziehen. Die Aufforderung quittierte der Wittener mit einem Angriff. Der Leverkusener versuchte sich noch zu wehren, kassierte aber einige Faustschläge gegen den Kopf.

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Der 56-Jährige, der zunächst zurückgeschlagen hatte, lag im Verlauf des Angriffs rücklings auf einer Bank, auf die er gefallen war. „Besonders hinterlistig“, so schilderten es laut Mitteilung der Polizei der Geschädigte und die Zeugen, verhielt sich der Täter, indem er zwischenzeitlich von seinem Opfer abließ und eine Einsicht vortäuschte. Dann aber wieder auf den Kontrahenten losging und zuschlug.

Angreifer aus Witten droht Gefängnisstrafe

Eine Streife der alarmierten Bundespolizei schritt ein und vernahm zahlreiche anwesende Zeugen zu dem Sachverhalt. Der Beschuldigte aus Witten befand sich noch in der Nähe, sodass er von den Polizeibeamten gestellt werden konnte. „Der Angreifer war kein Unbekannter, er war kurz zuvor am Hauptbahnhof schon durch laute Schreie und Pöbeleien auffällig geworden“, teilt die Polizei mit.

Die Überprüfung der Personalien brachte außerdem zu Tage, dass der Mann schon mehrfach wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten ist. Der 33-Jährige Angreifer wurde zunächst in Gewahrsam genommen, eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung wurde geschrieben. Dem Wittener droht bei einem Strafverfahren somit eine Gefängnisstrafe.

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