Abo

Entscheidung des VerwaltungsgerichtsKölner Abendmarkt muss schließen – Stadt prüft Alternativen

2 min
Der „Markt Treff“ auf dem Rudolfplatz Ende August. Der Markt muss seinen Betrieb einstellen.

Der „Markt Treff“ auf dem Rudolfplatz Ende August. Der Markt muss seinen Betrieb einstellen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der wöchentliche Abendmarkt auf dem Kölner Rudolfplatz seinen Betrieb einstellen muss. Und das nach nur wenigen Monaten.

Der „Markt-Treff Rudolfplatz“ muss jetzt seinen Betrieb einstellen – nach nur knapp fünf Monaten. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln erlitt die Betreiberin mit ihrer Klage gegen die Stadt eine Niederlage.

Die Stadt Köln hatte ursprünglich einen wöchentlichen Abendmarkt ausgeschrieben, der auch frische Produkte wie bei einem normalen Wochenmarkt im Sortiment hat. Den Zuschlag sicherte sich die Deutsche Marktgilde, ein bundesweit tätiger Marktveranstalter, der dann am 30. April startete. 

Ihr ursprüngliches Konzept: ein ausgewogenes Sortiment mit sechs klassischen Wochenmarktständen, mit frischen Lebensmitteln des täglichen Bedarfs – und das an jedem Donnerstag von 16 bis 21 Uhr. Doch die Wirklichkeit sah anders aus: Nach Angaben der Stadt waren häufig nur ein einziger oder teils gar keine Stände mit frischen Lebensmitteln da – nicht genug, um die Kriterien für einen Wochenmarkt zu erfüllen. 

Veranstalterin zog vor Gericht und scheiterte

Daraufhin erließ die Stadt eine Festsetzung: Wenigstens 50 Prozent des Sortiments sollten aus unverarbeiteten Lebensmitteln wie Obst, Gemüse oder Fleisch bestehen. So schreibt es die Gewerbeordnung vor. Dagegen setzte sich die Veranstalterin des Marktes zur Wehr und klagte. Ihr Ziel war es, ihr eigenes Konzept mit einer geringeren Anzahl traditioneller Marktstände zu realisieren. Mit ihrer Klage scheiterte sie.

Im Kern stimmte das Gericht der Stadt zu: Eine Veranstaltung mit derart wenigen oder fehlenden Frischeständen erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen an einen Wochenmarkt. Wenngleich das Gericht auch die Stadt kritisierte und erklärte, dass die 50-Prozent-Regel zu unpräzise sei und die geforderte Quote konkreter gefasst werden müsse, änderte dies jedoch nichts an der endgültigen Entscheidung gegen den Markt in seiner bisherigen Gestalt.

Aus von „Meet and Eat“ sorgte für viel Kritik

Dies ist nicht das erste Mal, dass ein Markt auf dem Rudolfplatz an juristischen Vorgaben scheitert. Bereits im März war für den bei vielen Kölnern beliebte Feierabendmarkt „Meet and Eat“ nach einem Jahrzehnt Schluss, da auch dieser den – nach Ansicht der Stadt – Wochenmarkt-Status nicht erfüllte. Es gab viel Kritik, viele Menschen zeigten sich bestürzt. Händlerinnen und Händler starteten eine Petition, Tausende unterschrieben. Doch das „Meet and Eat“-Aus konnte nicht verhindert werden. Sein Nachfolger wurde der „Markt-Treff“, der nun ebenfalls an den Vorgaben scheitert.

Einen Hoffnungsschimmer für den Rudolfplatz gibt es trotz der Gerichtsentscheidung. Die Stadt teilte mit, auch alternative rechtliche und organisatorische Möglichkeiten prüfen zu wollen.

Ziel sei es, ein tragfähiges Konzept „für einen modernen Abendmarkt oder ein vergleichbares Format“ zu finden, „damit der Rudolfplatz auch in den Abendstunden ein lebendiger, urbaner Ort der Begegnung bleibt“, heißt es. (red)