Geständnis vor GerichtKölner missbraucht sein neun Monate altes Baby

Lesezeit 2 Minuten
fall_missbrauch_baby_köln

Der Angeklagte aus Köln muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verantworten.

Köln – Schwerste Missbrauchsvorwürfe erhebt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen einen arbeitslosen Handwerker aus Chorweiler. Wie der heute 33-Jährige am Montag beim Prozessauftakt im Landgericht zugab, hat er sich über einen langen Zeitraum an seinem Stiefsohn und später an einem Mitbewohner vergangen. Reue zeigte der Angeklagte, als es um sein neun Monate altes Baby ging.

Video zeigt Missbrauch des Babys

Der Angeklagte war bei seiner Mutter zu Besuch, als er ein abartiges Video mit seinem kleinen Sohn anfertigte, das nun Bestandteil der Gerichtsakten ist. Ob er das Baby noch zu anderen Gelegenheiten missbraucht habe, wollte der Vorsitzende Richter Christopher Kaufmann wissen. „Da war einmal schon zu viel“, rief der Mann aufgeregt und schlug mit der flachen Hand auf die Anklagebank.

Richter Kaufmann bemerkte, dass dies auch für die anderen angeklagten Taten gelte. Der Angeklagte auch bei diesen nicht bei einem Mal belassen, sondern eine ganze Serie von Taten begangen. „Wirklich nur einmal, ich schwöre“, bekräftigte der Angeklagte im Zusammenhang mit seinem Baby und weinte. Er könne sich das nicht erklären und sei schockiert über sich selbst.

Stiefsohn in Kellerraum mehrfach vergewaltigt

Weniger emotional sprach der Angeklagte über den Missbrauch am Stiefsohn. Der Junge war zwölf Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Der Angeklagte hatte den Jungen zunächst unsittlich berührt, als dieser geschlafen hatte. Der Missbrauch nahm im Laufe der Zeit erheblich zu und umfasst auch Vergewaltigungen. „Ein klares Nein habe ich von dem nie gehört“, sagte der Angeklagte dazu.

Das könnte Sie auch interessieren:

Vor allem im Keller des von der Familie bewohnten Mehrfamilienhauses hatte der Angeklagte den Jungen missbraucht, diesen sogar selbst filmen lassen. Als bei einer Tat ein Bekannter der Familie den pädophilen Täter erwischt hatte, rief dieser nicht die Polizei. Laut Anklage soll der Zeuge sich am Missbrauch beteiligt haben. Gegen den Mann läuft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. 

Schlafenden Mitbewohner missbraucht 

Nachdem der Angeklagte bereits im Jahr 2018 wegen eines anderen Delikts ein Kontaktverbot vom Jugendamt auferlegt bekommen hatte, kam er in der Wohnung eines Bekannten in Bergisch Gladbach unter. Zu vielen Gelegenheiten nutzte der Angeklagte die Tiefschlafphasen seines Mitbewohners aus, um diesen zu missbrauchen. Auch dies dokumentierte er mit dem Handy.

Ende 2020 fielen die Missbrauchstaten am Mitbewohner auf, seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter berichtete, wie eingeschüchtert das Missbrauchsopfer sei. Seine größte Angst sei es gewesen, dass er sich die Videos, die die an ihm begangenen Taten zeigten, im Gerichtssaal ansehen müsse. Das müsse er nicht, versicherte der Richter. Der Prozess wird fortgesetzt.

KStA abonnieren