Messerstecherei am EbertplatzAngeklagtem kann Totschlag nicht nachgewiesen werden

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Die Polizei macht täglich Kontrollen, aber die Dealer kehren immer wieder zurück. (Archivbild)

Die Polizei macht täglich Kontrollen, aber die Dealer kehren immer wieder zurück. (Archivbild)

Köln – Fünf Jahre Haft hat am Montag der Staatsanwalt im Landgerichtsprozess gegen Ahmad T. gefordert, der angeklagt ist, am 14. Oktober des vorigen Jahres auf dem Ebertplatz einen Drogendealer erstochen zu haben. Allerdings rückte der Ankläger vom ursprünglichen Vorwurf des Totschlags ab. Dem 25-Jährigen sei im Prozess, der im April begonnen hat, nicht nachzuweisen gewesen, dass er im Streit einer Gruppe von Nordafrikanern mit dem 21-jährigen Ghanaer Youssuf G., bei dem es um die Revieraufteilung unter Drogendealern gegangen sein soll, den tödlichen Messerstich ausgeführt habe.

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Es könne auch ein anderer Mann aus der Gruppe der Angreifer gewesen sein. Doch Ahmad D. habe sich als Mittäter, der dem Opfer im Gesamtgeschehen einen Faustschlag versetzt habe, der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Verteidiger Mario Geuenich beantragte dagegen einen Freispruch. Vieles sei an den gut 20 Verhandlungstagen „im Dunklen geblieben“. Es sei nicht einmal klar geworden, ob sein Mandant regelmäßig mit Drogen gehandelt habe und worum es in dem Streit gegangen sei. Ahmad T. habe an allen Tagen des Prozesses „ruhig dagesessen, weil er weiß, dass er an der tödlichen Auseinandersetzung nicht in einer strafrechtlichen Weise beteiligt war“. Die 5. Große Strafkammer will das Urteil am Mittwoch verkünden. (cs)

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