Stadt reagiert auf Anwohner-BeschwerdeParkplätze in Köln-Deutz werden kostenpflichtig

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Bald darf nicht mehr kostenlos an der Siegburger Straße geparkt werden. 

Köln-Deutz – Das Thema Parken steht in Deutz derzeit ganz oben auf der Tagesordnung. Auch die Verwaltung beschäftigt sich intensiv damit.

Nicht zuletzt, weil auf der Tempelstraße von 85 Stellplätzen 54 ersatzlos gestrichen werden müssen, da dort die erforderliche Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht erreicht wird, wenn Autos am Straßenrand stehen. Als Ausweichort haben die Planer im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die Siegburger Straße ausgemacht.

Tempelstraße

Die Fahrbahn ist nur 2,50 Meter breit. 

„Aufgrund von Hinweisen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Bewohnerparkgebietes Deutz V wird die Verwaltung einige Beschilderungslücken in der Parkraumbewirtschaftung entlang der Siegburger Straße schließen“, heißt es in einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Innenstadt für die Sitzung am heutigen Donnerstag. Deutz V umfasst den Bereich zwischen Teutonenstraße, Alter Mühlenweg, Kaltenbornstraße und Siegburger Straße.

Dauerparker belegen in Köln-Deutz freie Parkplätze

Die Deutzer haben sich bei der Verwaltung beschwert, dass Dauerparker teilweise über Wochen ihre Autos auf unbewirtschafteten Stellplätzen abstellen. Vor allem die Passagiere von Flusskreuzfahrtschiffen sollen die kostenlosen Parkplätze in Anspruch nehmen.

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„Die Verwaltung hält die Beschwerden für plausibel und nachvollziehbar und wird in Zukunft 44 weitere Parkmöglichkeiten in die bestehende Bewirtschaftung integrieren und einen weiteren Parkscheinautomaten aufstellen“, machen die Verkehrsplaner den Deutzern Hoffnung auf Entlastung. Denn: „Die Stellplätze werden analog zu den bereits bewirtschafteten Stellplätzen entlang der Siegburger Straße ausschließlich für PKW als Langzeitparkplätze mit rotem Punkt Deutz V eingerichtet.

Verwaltung misst Fahrbahnbreiten

Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz V können diese Parkplätze rund um die Uhr kostenfrei nutzen, alle anderen Verkehrsteilnehmenden gegen eine Gebühr von 50 Cent je 15 Minuten oder gegen die Tagesparkgebühr von derzeit fünf Euro“, wirft die Verwaltung einen Blick in die Zukunft. Aber die Situation in Deutz könnte sich trotz allem weiter verschärfen.

Denn im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der BV Innenstadt, das Bewohnerparken im Stadtteil auszuweiten, sieht sich die Verwaltung in der Pflicht, die Fahrbahnbreiten der betroffenen Straßen auszumessen. Und da gilt: „Dort, wo die Mindestfahrbahnbreite unterschritten wird, werden die Parkplätze aufgehoben.“ Kompensation für wegfallende Stellplätze verspricht sich die Verwaltung durch Bewohner-Reservierungen im Parkgebiet Deutz V.

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