Der Falschparker behinderte die Feuerwehr, die zu einer brennenden Wohnung eilte. Der Vorfall entfachte eine Diskussion um die Parkplatzsituation in Köln.
Dramatischer Einsatz mit TodesopferStaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Falschparker ein

Weil ein Falschparker die Feuerwehr bei einem Brand an der Wattstraße behindert hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.
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Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Falschparker eingestellt, der im März in Humboldt/Gremberg einen Feuerwehreinsatz behindert hatte. Bei dem dramatischen Vorfall am 25. März blockierte ein falsch abgestelltes Auto die Zufahrt für das Drehleiterfahrzeug, das zu einer brennenden Wohnung in der Wattstraße unterwegs war. Die Feuerwehr musste den restlichen Weg zu Fuß zurücklegen. Ein 64-jähriger Bewohner des Hauses erlitt schwere Verbrennungen und starb wenige Wochen später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
„Es war insbesondere nicht sicher zu belegen, dass das Leben des Geschädigten tatsächlich gerettet worden wäre, wenn der Rettungswagen ungehindert in die Straße hätte einbiegen können und damit früher am Brandort eingetroffen wäre“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer zum Verlauf der Ermittlungen.
Vorfall löste Diskussion um Parkplatzsituation Köln aus
Nach Angaben der Behörde entstand durch das falsch geparkte Auto eine Verzögerung von 30 Sekunden bis zu einer Minute. „Der Wohnungsinhaber hatte jedoch bereits zuvor erhebliche lebensgefährliche Verbrennungen erlitten, die für sich genommen schon todesursächlich gewesen sein können. Insofern fehlt es am sicheren Nachweis, dass das Verhalten des Pkw-Fahrers ursächlich für den Tod des Wohnungsinhabers war.“ Nur mit einem solchen Nachweis hätte der Falschparker wegen fahrlässiger Tötung belangt werden können.
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Der Vorfall löste breite Empörung aus und entfachte eine Diskussion über die Parkplatzsituation in Köln. Feuerwehrchef Christian Miller appellierte an Autofahrer, Parkverbote konsequent einzuhalten: „In einem hochverdichteten Ballungsraum ist die Flächenkonkurrenz groß. Aber auch hier gilt, wer sein Fahrzeug abstellt, muss sich sicher sein, dass die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen gewährleistet ist.“
Als Reaktion entfernte das Verkehrsdezernat mehrere hundert Parkplätze in der Innenstadt – auch mit der Begründung, dass Rettungswege für die Feuerwehr ausreichend breit sein müssen. Dies wiederum führte zu Protesten, unter anderem im Agnesviertel.
„Unabhängig von diesem Einzelfall wird die Staatsanwaltschaft natürlich auch zukünftig bei ähnlich gelagerten Vorkommnissen eingehend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung gegeben sind“, betonte Oberstaatsanwalt Bremer.

