Der Beschuldigte hatte sich im Parkhaus des Airports ein fremdes Auto genommen und richtete großen Schaden an.
Mann schwer verletztAmokfahrt am Flughafen Köln/Bonn – so äußerte sich der Täter beim Prozess
Für eine Amokfahrt mit einem gestohlenen Auto am Flughafen Köln/Bonn droht dem Beschuldigten beim Donnerstag gestarteten Prozess vor dem Kölner Landgericht die dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie; er gilt aufgrund einer Psychose als schuldunfähig. Vergangenen März hatte der 57-Jährige im Parkhaus des Airports mehrere Fahrzeuge gerammt und einen Mann schwer verletzt.
Köln: Amokfahrer legt ein Geständnis ab
„Er ist entsetzt, was er da angerichtet hat“, sagte Verteidiger Ingo Lindemann im Namen seines Mandanten. Dieser wolle im Prozess mitarbeiten, könne sich aufgrund seines psychotischen Zustands am Tattag aber kaum an seine Handlungen erinnern. Der Beschuldigte wolle sich helfen lassen, ein Betreuer soll eingesetzt werden. So will der Anwalt eine Freilassung seines Mandanten erreichen.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte im Parkhaus P2 einen unverschlossenen Ford Transit des Autoverleihers Sixt entdeckt, bei dem aufgrund einer anstehenden Reinigung der Schlüssel steckte. Er sei losgefahren, habe zwei Autos gerammt. Ein Mann habe auf den Beschuldigten eingeredet, sich dann hinter einem Poller versteckt. Der Zeuge habe weiteren versuchten Attacken des Amokfahrers ausweichen können.
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Kölner Flughafen: Mann zieht sich Rippenbrüche zu
Ein weiteres Opfer habe der 57-Jährige mit den Augen fixiert, ihn dann mit dem Transit angefahren und an ein Schild gedrückt. „Der Zeuge schrie ihn an, dass er wegfahren solle, was er auch tat“, so die Staatsanwältin. Der Mann zog sich Rippenbrüche zu. Nachdem der Beschuldigte vier weitere Autos gerammt hatte, konnten Polizisten ihn festnehmen. Nach diesen schlug und tritt er dabei mehrfach.
Die Psychose soll beim Beschuldigten durch Cannabiskonsum entstanden sein, ihm droht daher auch die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung. Die Staatsanwältin nannte den Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit, es sei in der Zukunft mit ähnlichen schweren Straftaten zu rechnen. Ein psychiatrischer Gutachter soll hierzu eine Prognose abgeben. Ein Urteil soll Ende Oktober fallen.