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Fall am Kölner LandgerichtKunde sprach von K.o.-Tropfen und Raub: Freispruch für Prostituierte

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Philipp Muffert beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Philipp Muffert beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Sexarbeiterin hatte die Vorwürfe bereits beim Prozessauftakt vehement bestritten.

Mit einem Freispruch endete am Montag im Landgericht der Strafprozess gegen eine Kölner Prostituierte, der ein Raubgeschehen und Computerbetrug zur Last gelegt wurde. Laut Richterin habe die Beweisaufnahme jedoch nicht ergeben, dass die 32-Jährige einen Freier betäubt und um etwa 12.450 Euro erleichtert habe – so stand es ursprünglich in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Köln: Anklageschrift sprach von K.o.-Tropfen in Cola

Im Zweifel für die Angeklagte, nach diesem Motto sei man letztlich verfahren, so erklärte es die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. „Wir konnten viele Fragezeichen nicht aufklären“, sagte die Richterin. Per Urteil muss die Beschuldigte lediglich die angefallenen Kosten für den ersten Verhandlungstag zahlen – diesem war sie wegen einer Urlaubsreise unentschuldigt ferngeblieben.

Die Anklage sprach davon, dass die Prostituierte ihrem Kunden eine Substanz in die Cola gemischt hatte, woraufhin der Mann bewusstlos geworden sei. Dann habe die Sexarbeiterin dessen Portemonnaie durchsucht und 450 Euro an sich genommen. Schließlich habe sie dem Freier das Handy vorgehalten und es so per Gesichtserkennung entsperrt – und sich 12.000 Euro überwiesen.

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Köln: Prostituierte hatte Vorwürfe bestritten

Im Zeugenstand hatte der Freier seine Vorwürfe bekräftigt. Gleichzeitig musste er einräumen, bei der Polizei zunächst nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. So hatte er zwar einen Betrug mit seiner Banking-App angezeigt, den Besuch bei der Prostituierten aber verschwiegen. Aus Angst, alles könne auffliegen, hatte der Mann gesagt. Seine damalige Freundin und heutige Ehefrau wisse von nichts.

Die Angeklagte hatte über ihren Anwalt alle Vorwürfe bestritten. Der Kunde habe SM-Praktiken gewünscht, nach einer weiteren Prostituierten verlangt. Man habe dann 3000 Euro pro Dame ausgemacht, die per Echtzeit-Überweisung aufs Konto geflossen seien. Weitere 6000 Euro, wie in der Anklage beziffert, seien nicht angekommen. Der Verbleib konnte tatsächlich nicht aufgeklärt werden.

Von der Richterin auf die angeblich ausgemachte Summe angesprochen, war der Kunde aus allen Wolken gefallen. Niemals würde er für sexuelle Dienste – und er sei sehr häufig bei Prostituierten gewesen – solche Beträge bezahlen. Er sei in jener Nacht von 150 Euro ausgegangen. Eine weitere Dame sei nicht dabei gewesen. Als „Sonderleistung“ habe er sich lediglich Strumpfhosen gewünscht.

Köln: Zeugin stützte die Version der Angeklagten

Tatsächlich sei es laut Richterin nicht lebensnah, dass der Kunde in jener Nacht drei Monatsgehälter – er verdient laut eigener Aussage 2000 Euro Netto – ausgegeben habe. Allerdings hatte der Zeuge auch Kokainkonsum eingeräumt. Auch von der stimulierenden Droge Poppers war die Rede. Laut Angeklagter habe der Kunde Schaum vor dem Mund gehabt, man habe das Treffen abgebrochen.

Den Freispruch stützte das Gericht wesentlich auf die Aussage einer Zeugin – der Prostituierten, die in der Nacht dabei gewesen sein soll. Sie hatte die ausgemachte Summe und den Erhalt von 3000 Euro bestätigt. „Sie war aus Sicht der Kammer eine gute und glaubwürdige Zeugin“, so die Richterin. Im Plädoyer war auch die Staatsanwältin von der Anklage abgewichen und hatte Freispruch beantragt.