Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, die Ermittlungen behindert zu haben.
„Total überfordert“Früheren Türsteher nach Gewalttat gedeckt? Kölner Disko-Chefin äußert sich

Eine Clubbetreiberin vom Zülpicher Viertel muss sich wegen Strafvereitelung verantworten.
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Eine Kölner Clubbetreiberin hat beim laufenden Strafprozess eingeräumt, einen ehemaligen Mitarbeiter der bekannten Diskothek im Zülpicher Viertel bei der Polizei gedeckt zu haben. Ihr wird Strafvereitelung vorgeworfen. Der frühere Türsteher hatte einen Randalierer nach einem Reizgas-Angriff verfolgt und so schwer verprügelt, dass der Mann als Pflegefall galt. In einem Prozess vor dem Kölner Landgericht hatte der 2-Meter-Hüne am Ende eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten Gefängnis erhalten. Seiner früheren Chefin droht vor dem Amtsgericht nun eine Geldstrafe.
Köln: Clubbetreiberin rief zum Schweigen auf
Obwohl die Polizei noch drei Monate nach der Gewalttat im März 2023 öffentlich nach dem Täter suchte, soll die damalige Chefin laut Anklage der Staatsanwaltschaft bereits einen Tag nach dem Geschehen gewusst haben, wer dafür verantwortlich war. Demnach habe der frühere Türsteher, der damals schon nicht mehr in dem Club arbeitete, ihr mitgeteilt, er habe jemanden „mit der Faust geknallt“. Anschließend soll die Angeklagte die Mitbetreiber der Diskothek kontaktiert und ihnen nahegelegt haben, über den Vorfall zu schweigen. Sie selbst seien schließlich nicht vor Ort gewesen.
Gegenüber der Polizei habe die Clubbetreiberin zudem wahrheitswidrig erklärt, aus der Tatnacht gebe es keine Videoaufnahmen, weil die Kamera defekt gewesen sei. Auch Dienstpläne soll sie nicht herausgegeben haben. In einem Gruppenchat habe sie ihre Mitarbeiter darüber hinaus aufgefordert, sich zu möglichen Zeugen nicht zu äußern und keine Verdachtsmomente zu benennen. Beim Prozess im Amtsgericht räumte die Geschäftsführerin der Diskothek ein, besagte Nachrichten verfasst zu haben. Ihr vorrangiges Ziel sei aber nicht gewesen, den früheren Mitarbeiter zu schützen.
„Für sie stand im Vordergrund, sich selbst und ihre Mitarbeiter vor weiteren Übergriffen zu schützen“, erklärte Verteidiger Martin Bücher am Mittwoch in Saal 22 des Kölner Justizgebäudes. Die Betreiber hätten völlig schockiert auf den Reizgasangriff reagiert. Ein Zeuge berichtete, dass die ganze Diskothek evakuiert werden musste und sich im Keller bereits Panik unter den Gästen breitgemacht habe. Bis heute kenne man das Motiv nicht. Spekuliert worden sei über eine geplante Schutzgelderpressung oder die „Übernahme der Tür“, so ein Zeuge, der ebenfalls als Türsteher für die Diskothek tätig war.
Kölner Anwalt: „Sie war einfach total überfordert.“
Dass der frühere Mitarbeiter den Angreifer so schwer verletzt habe, habe sie indes nicht gewusst, sagte die Angeklagte. Von einer Ohrfeige habe der Mann gesprochen, die er dem Reizgassprüher verpasst habe. Am Telefon habe der frühere Mitarbeiter ihr gesagt, dem Mann noch aufgeholfen und sich verabschiedet zu haben. Mit den Worten: „Wir klären das noch.“ Wenige Meter später war der Verprügelte dann aber zusammengebrochen. Dass er mit schwersten Verletzungen in die Klinik kam, habe sie erst im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung mitbekommen, ließ die Angeklagte verlauten.

Der frühere Türsteher beim damaligen Prozess mit seinen Verteidigern Christopher Posch (l.) und Tamer Yaikin im Kölner Landgericht.
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„Ich habe ihr gesagt, sie solle da mit keinem drüber reden“, berichtete ein weiterer früherer Mitarbeiter der Clubbetreiberin im Zeugenstand. Der Verprügelte habe Beziehungen zu einem Clan in Berlin und habe offenbar im Auftrag gehandelt. Verteidiger Bücher erklärte, diese Aussagen hätten bei seiner Mandantin für eine solche Verunsicherung und Angst vor weiteren Anschlägen gesorgt, dass sie auch bei der Polizei geschwiegen habe. Kriminelle Energie habe die Angeklagte nicht an den Tag gelegt. Anwalt Bücher: „Sie war einfach total überfordert und wollte ihren Laden schützen.“
Köln: Prügelopfer scheint es wieder besser zu gehen
Der frühere Türsteher hatte den Reizgas-Angreifer mit einer Vielzahl von Schlägen und Tritten traktiert, so stellte es das Landgericht fest. Eine Augenzeugin berichtete beim Prozess von roher Gewalt. „Das Geräusch, wie die Faust das Gesicht traf, war schrecklich“, erklärte sie. Mitten in dem Geschehen sei der Mann noch ans Telefon gegangen. „Schatz, ich komme gleich“, hatte er offenbar seiner Partnerin mitgeteilt. Der Verprügelte habe versucht, sich aufzurichten – der Angreifer habe ihm dann so fest ins Gesicht getreten, dass der Kopf des Opfers hart auf dem Asphalt aufgeschlagen sei.
Bei einem ersten Prozess wurde festgestellt, dass der Verprügelte zum Pflegefall wurde und kein normales Leben mehr führen könne. Ihm wurden knapp 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ein Freund des verurteilten Türstehers berichtete jedoch, den geschädigten Randalierer am Flughafen gesehen zu haben. Dieser habe einen Koffer geschoben „und sah nicht nach Pflegestufe 5 aus“. Der Zustand des Mannes muss sich also extrem verbessert haben. Verteidiger Bücher erwägt daher, ihn als Zeugen im Prozess gegen die Clubbetreiberin zu laden. Ein Urteil soll in der nächsten Woche fallen.
