Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Vorgänge in drei Punkten beanstandet. Jetzt reagiert die Verwaltung mit einer Stellungnahme.
300-Millionen-Euro-ProjektGebäudewirtschaft räumt Versäumnisse bei Anmietung der Kölner Kaufhof-Zentrale ein

Das Kaufhof-Areal an der Leonhard-Tietz-Straße
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Nachdem das Rechnungsprüfungsamt (RPA) die 300 Millionen Euro teure Anmietung der ehemaligen Kaufhof-Zentrale durch die Stadt Köln in drei Punkten beanstandet hatte, hat die dafür zuständige städtische Gebäudewirtschaft jetzt eine Stellungnahme dazu abgegeben. In dem nicht-öffentlichen Papier gehen die Verfasser allerdings nur auf zwei der drei Beanstandungen genauer ein.
Verlängerung des Mietvertrags kostet die Stadt Köln 61,5 Millionen Euro
Das RPA hatte festgestellt, dass die Verantwortlichen der Gebäudewirtschaft mit dem Vermieter Swiss Life zwei Nachträge zum Mietvertrag abgeschlossen hatten, ohne zuvor einen Beschluss der Politik im Stadtrat einzuholen. Nach Auffassung der Prüfer war das ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung.
Baudezernent Markus Greitemann als Erster Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft und Wolfgang Behrisch als kaufmännischer Geschäftsführer hatten am 4. April dieses Jahres den Mietvertrag vorzeitig um fünf Jahre verlängert, was Kosten in Höhe von 61,5 Millionen Euro verursacht. Am Vortag, dem 3. April, hatten sie den Stadtrat noch um Zustimmung gebeten, diese aber nicht erhalten und den Nachtrag danach trotzdem unterzeichnet.
Nun vertritt Baudezernent Markus Greitemann, der auch Oberbürgermeisterkandidat der CDU ist, die Auffassung, dass er für die Vertragsverlängerung keinen Ratsbeschluss benötigt habe. Sein Handeln sei durch den ursprünglichen Ratsbeschluss zum Mietvertrag aus dem Jahr 2022 gedeckt gewesen. Warum er am 3. April zunächst trotzdem die Zustimmung des Stadtrats einholen wollte, obwohl er diesen seiner Ansicht gar nach nicht benötigte, beantwortete er bislang nicht. Auch in der Stellungnahme der Gebäudewirtschaft zum Prüfbericht bleibt dieser Widerspruch offen.
In der zur Stellungnahme zugehörigen Mitteilung verweist die Gebäudewirtschaft lediglich darauf, dass es zur Auslegung der Zuständigkeitsordnung eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Rechnungsprüfungsamt und Gebäudewirtschaft gibt. Während das RPA einen Verstoß erkennt, meint die Gebäudewirtschaft, rechtmäßig gehandelt zu haben. Das RPA will daher extern ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Dissens zu klären. Bis ein Ergebnis vorliegt, dürften einige Monate vergehen.
Zusätzliche Kosten für Ausbau in der Beschlussvorlage nicht erwähnt
Die Gebäudewirtschaft räumt in der Stellungnahme ein, in der ursprünglichen Beschlussvorlage für den Mietvertrag 2022 einen wichtigen Punkt unerwähnt gelassen zu haben. Demnach stand darin nicht, dass die Stadt Köln für den Umbau der ehemaligen Kaufhof-Zentrale zusätzliches Geld bezahlen muss, falls das im Mietvertrag enthaltene Ausbaubudget von 27 Millionen Euro nicht ausreichen sollte. Das erfuhren die Ratspolitiker erst im Frühling dieses Jahres, als die Gebäudewirtschaft vom Stadtrat für den Umbau plötzlich weitere 50 Millionen Euro haben wollte. Grüne, SPD, Linke, FDP und Volt haben bislang ihre Zustimmung verwehrt. Das RPA hatte beanstandet, dass die Beschlussvorlagen nicht ausreichend transparent gewesen seien.
Das RPA hatte als dritten Punkt beanstandet, die Gebäudewirtschaft habe vor der Anmietung unzureichend geplant, welche Ämter in das Gebäude ziehen sollen, weshalb bis heute kein Einzug in die Immobilie erfolgte und der Vermieter nun bis zu 15,3 Millionen Euro an Mietausfällen fordert. Die Gebäudewirtschaft verweist darauf, dass es nach der Anmietung noch mehrere Änderungen in der Planung gab. Zudem sei es aufgrund „mehrerer längerer Personalausfälle“ erst ab Anfang 2024 - also zwei Jahre nach Abschluss des Mietvertrags - möglich gewesen, festzulegen, welche anderen Immobilien die Stadt abmieten kann, sobald Dienstellen in die Kaufhof-Zentrale umgezogen sind.