Vorwurf der „Willkürjustiz“Harsche Kritik an Woelki im Fall des beurlaubten Hennes

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Kardinal Woelki

Rainer Maria Kardinal Woelki

  • Nach der Beurlaubung des Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes geht dessen Anwalt in die Offensive.
  • Anwalt Peter Schnatenberg fordert kirchliche Verwaltungsgerichte.
  • Kirchenrechtler zeigen sich empört, wie das Erzbistum trotz Einstellung der Ermittlungen den Fall weiter prüft.

Köln – Im Fall des von Kardinal Rainer Woelki beurlaubten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes geht dessen Anwalt in die Offensive. „Das gesamte Verfahren, dem sich mein Mandant ausgesetzt sieht, ist für einen Strafverteidiger, der gewohnt ist, in einem rechtsstaatlichen Umfeld zu arbeiten, sehr ungewöhnlich,“ sagte der Kölner Rechtsanwalt Peter Schnatenberg dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Am Montag hatte das Erzbistum überraschend mitgeteilt, dass nach der Einstellung aller strafrechtlichen Ermittlungen gegen Hennes wegen des Verdachts sexueller Belästigung nunmehr eine kirchenrechtliche „Vorprüfung“ beginne. Bislang hieß es stets, das kircheninterne Verfahren laufe parallel zu den Ermittlungen der staatlichen Justiz.

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Ein führender Kirchenrechtler sprach von einem „unfairen Umgang“, ein Kollege erhob sogar den Vorwurf der „Willkürjustiz“. Mitten im deutschen Rechtsstaat könne die katholische Kirche „machen, was sie will“. Spätestens nach Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hätte die Bistumsleitung ein Signal geben müssen, den beschädigten Leumund des Düsseldorfer Stadtdechanten wiederherzustellen. Stattdessen ziehe sie das Verfahren ungebührlich in die Länge.

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Akten ergeben keine Hinweise

„Wie wir jetzt über die Presse erfahren haben, hat das Erzbistum nun erst einmal einen »externen kirchenrechtlichen Sachverständigen« beauftragt“, sagte Schnatenberg. „Wir kennen weder den Experten, noch habe ich irgendeine Phantasie, was da jetzt noch zu untersuchen ist.“ Aus den Akten der Staatsanwaltschaft ergeben sich nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ nicht nur keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Vergehen, sondern auch keine moralischen Vorwürfe.

Auf eine Bitte um Auskunft ließ das Erzbistum am Dienstag unter anderem die Fragen offen, um was für eine Vorprüfung es sich handelt und was Hennes zur Last gelegt wird. Die Beantwortung erfordere „etwas mehr Zeit“, so Bistumssprecher Christoph Heckeley.

Schnatenberg kritisierte das Fehlen einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese würde es Betroffenen ermöglichen, sich gegen Entscheidungen kirchlicher Autoritäten zu wehren. Der Fall Hennes zeige, wie dringend dies vonnöten sei, so Schnatenberg. „Nur eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit kann letztlich eine ausreichende Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze auch in der Kirche garantieren.“

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