Wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ muss sich der Mann vor dem Kölner Landgericht verantworten.
48-Jähriger in Köln vor GerichtKinderwagen fing Feuer nach Beschuss mit Silvesterrakete

Der Beschuldigte mit Verteidiger Hagen Schwindt und Wachtmeistern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.
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Das Abschießen von zwei Feuerwerksraketen könnte einen gelernten Programmierer nun für lange Zeit die Freiheit kosten. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann die Geschosse am Neujahrstag in Richtung einer Frau mit Kinderwagen abgefeuert haben. „Nur durch bloßen Zufall wurde niemand verletzt“, erklärte die Staatsanwältin am Donnerstag beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.
Köln: Kinderwagen fing nach Beschuss Feuer
An der Bachemer Straße/ Ecke Zülpicher Wall hatte sich der Vorfall am Neujahrsmorgen gegen 10.30 Uhr ereignet. Vergeblich habe die Beschossene noch versucht, den Beschuldigten von der Tat abzuhalten, doch der habe nur gegrinst. Der Kinderwagen hatte Feuer gefangen, die Frau konnte ihr einjähriges Pflegekind aber in Sicherheit bringen. Auch ihre Handtasche hatte danach Brandlöcher.
Der 48-Jährige habe laut Anklage mögliche Verletzungen billigend in Kauf genommen. Die Anklagebehörde wirft ihm das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor, mit der er Leib und Leben von Menschen gefährdet habe, dazu versuchte gefährliche Körperverletzung. Insgesamt ein Verbrechen, das laut Strafgesetzbuch mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft wird.
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Im aktuellen Fall soll der Beschuldigte erheblich alkoholisiert gewesen sein, zudem leidet er laut Staatsanwältin unter einer paranoiden Schizophrenie, demnach dürfte er als schuldunfähig gelten. „Es besteht die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten“, so die Anklägerin, der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich. Daher steht eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie im Raum.
Köln: Beschuldigter schweigt zu den Vorwürfen
„Ich möchte mich nicht äußern“, sagte der Beschuldigte nach Verlesung der Vorwürfe. Verteidiger Hagen Schwindt bekräftigte, dass zum Prozessauftakt zur Sache und zur Person keine Angaben gemacht würden, gegebenenfalls aber zu einem späteren Zeitpunkt. Der Beschuldigte soll bereits mehrfach vor Gericht gestanden haben, zuletzt wurde er laut Richterin im Jahr 2013 verurteilt.
Ursprünglich sollte bereits kurz nach dem Vorfall vor dem Schnellgericht verhandelt werden, das Verfahren wurde dann aber ans Landgericht abgegeben. Eine weitere „Brandgeschichte“, so die Richterin, soll sich 2018 in Hamburg – dem Geburtsort des zuletzt obdachlosen Beschuldigten – ereignet haben, der Fall wurde eingestellt. Ein Urteil im aktuellen Prozess soll Anfang Oktober fallen.