Der Vorbesitzer des Hundes musste sich wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Amtsgericht verantworten.
„Wie ein schlechter RTL-Spielfilm“Kopfgeld, Waffe, Drohung – kurioser Krimi um diesen Kölner Labrador

Um diesen Labrador drehte sich der Krimi, der vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde.
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Es begann mit einem Hund – und endete vor dem Strafgericht. In einer kurios verlaufenden Verhandlung musste sich ein 48-jähriger Kölner wegen versuchter räuberischer Erpressung und illegalen Waffenbesitzes verantworten. Der Angeklagte hatte seinen Labrador-Mischling an eine Familie aus der Nachbarschaft abgegeben. Als er das Tier plötzlich zurückhaben wollte, sperrten sich die neuen Besitzer. Da soll der Mann laut Anklageschrift zur Pistole gegriffen haben.
Köln: Verwirrung um Schenkung von Labrador-Mischling
Die Geschichte begann im Jahr 2021, wie Verteidigerin Funda Bicakoglu in Saal 29 des Kölner Amtsgerichts erklärte: „Eine Rechtsanwältin hat ihm den Hund zum Geburtstag geschenkt.“ Und der Mandant habe sich direkt in die Mischlingsdame verliebt – bis heute nennt er sie „meine Kleine“ oder sogar „Tochter“. Doch dann sei der Mann beruflich so viel unterwegs gewesen, dass er sich nicht mehr richtig habe kümmern können. Also habe er nach Hundesittern in der Nachbarschaft in Kalk gesucht.
„Er fragte dann andere Hundehalter beim Gassigehen, ob jemand eine Idee hat“, führte Bicakoglu aus. So sei er an eine Familie gekommen, die ganz in der Nähe wohnte. Die hätten die Betreuung für die Hündin übernommen – erst tage- und dann wochenweise. Dann habe irgendwann im Raum gestanden, ob sie den Labrador auch unbefristet übernehmen könnten. „Mein Mandant hatte dem Tier gegenüber ein schlechtes Gewissen wegen der ständigen Wechsel“, erklärte die Verteidigerin.
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Für den Angeklagten sei die Überlassung des Hundes aber nicht als Schenkung zu verstehen gewesen, „sondern als eine Art Dauerleihgabe“, sagte Bicakoglu. Ein zeitlicher Rahmen sei nicht vereinbart worden. „Wie soll das denn aussehen, eine Dauerleihgabe für einen Hund?“, fragte der Vorsitzende Richter Bernhard Krieg kritisch nach. „Ja, selbst wenn ich ihnen den Hund geschenkt habe, dann kann ich davon doch einfach zurücktreten“, meinte der Vorbesitzer daraufhin nur. Der Richter verneinte.
Köln: Anklage sprach von versuchter Erpressung mit Waffe
Den Rücktritt von der mutmaßlichen Schenkung oder Vermittlung des Labradors wollte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft im September vergangenen Jahres vollziehen. Der Beschuldigte habe den Mann der Familie, bei dem der Hund jetzt lebte, auf der Straße getroffen und unter einem Vorwand in seine Wohnung gebeten. „Er behauptete, er habe Schilddrüsenkrebs und nicht mehr lange zu leben“, so die Staatsanwältin. Daher wolle er nun seine geliebte Hündin zurückhaben.
Der neue Besitzer habe das zum Wohl des Hundes abgelehnt, da dieser sich inzwischen sehr gut in die Familie integriert habe. „Ich habe nichts mehr zu verlieren“, habe der Angeklagte da gesagt und den Raum verlassen. Zurückgekommen sei er laut Anklageschrift mit einer halbautomatischen Pistole. „Ist das ein Scherz?“, habe der Gast gefragt. Der Beschuldigte habe daraufhin die Waffe auf den Mann gerichtet: „Wenn du den Hund nicht rausgibst, dann sind wir Feinde, ich kann auch anders.“
Doch nicht der mutmaßlich Bedrohte ging danach zur Polizei, sondern der Mann mit der Waffe. Er zeigte den neuen Besitzer wegen Unterschlagung an – weil er den Labrador nicht herausgebe. Das Verfahren wurde eingestellt. Einen Tag später meldete sich der Nachbar ebenfalls bei den Behörden. Er berichtete, der Mann habe ihn mit einer Waffe bedroht – es kam zur Durchsuchung. Tatsächlich fanden die Ermittler die Pistole in der Wohnung. Sie lag in einem Tresor und war illegal im Besitz des 48-Jährigen.
Köln: Zeuge spricht von ausgesetztem Kopfgeld
Im Zeugenstand wiederholte der Geschädigte im Beistand von Rechtsanwältin Eva Kuhn die Vorwürfe. Er sei nicht nur bedroht worden – auch sei ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden. „1000 Euro sollte derjenige bekommen, der ihm den Hund zurückbringt“, sagte der Zeuge. Er sei von einem „bulligen Mann“ bedrängt worden. „Das klingt doch wie ein schlechter RTL-Spielfilm“, sagte der Beschuldigte danach – da erschien es passend, dass seine Anwältin Bicakoglu auch für das „Strafgericht“ des Kölner Senders vor der Kamera steht. Die Anwältin hatte den Waffenbesitz für den Mandanten eingeräumt, den schwereren Vorwurf der Erpressung aber bestritten.
Auch die Staatsanwältin bescheinigte dem Zeugen in ihrem Plädoyer offensichtliche Belastungstendenzen. Das sah am Ende ebenfalls das Gericht so – die Bedrohung sei nicht zweifelsfrei belegt. Verurteilt wurde der Angeklagte trotzdem, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung wegen illegalen Waffenbesitzes. Richter Krieg hegte die Hoffnung, dass die Parteien sich fortan in Ruhe lassen. Auf Nachfrage bestätigte der Angeklagte, den Hund nun nicht mehr zurückhaben zu wollen.