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Maßnahmen „nicht ausreichend“Lärm auf dem Brüsseler Platz – Stadt Köln muss 5000 Euro Strafe zahlen

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Ein Plakat weist auf das von 21 bis 6 Uhr gültige Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz hin.

Das nächtliche Alkohlverbot auf dem Brüsseler Platz reicht dem Verwaltungsgericht Köln nicht aus: Zum Teil ist es dort nachts immer noch zu laut, die Stadt Köln muss deshalb nun Strafe zahlen.

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln hat die Stadt ihre Verpflichtungen trotz Bemühungen bislang nicht ausreichend erfüllt.

Weil sie nicht genug gegen den nächtlichen Lärm am Brüsseler Platz unternommen hat, muss die Stadt Köln ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch beschlossen. Die Stadt kann noch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Aus Sicht des Gerichts sei die Stadt Köln ihrer Verpflichtung, den Lärm auf dem Brüsseler Platz während der Nachtruhe einzudämmen, „auch unter Berücksichtigung der zuletzt getroffenen Maßnahmen nicht hinreichend nachgekommen.“ Zwar erkennt es an, dass die Stadt „sich bemüht“. Seit Ende 2025 gilt auf dem Brüsseler Platz ab 21 Uhr ein Alkoholverbot, die gemessenen Lärmwerte sind niedriger als in den vergangenen Jahren. Aber: Sie sind weiterhin zu hoch, lagen bis einschließelich Mai teilweise noch immer über der Grenze von 60 Dezibel.

Verwaltungsgericht Köln rechnet im Sommer mit noch mehr Lärm auf dem Brüsseler Platz

Bei einer höheren Frequentierung des Platzes im Sommer rechnet das Verwaltungsgericht damit, dass die Grenze weiterhin überschritten wird. „Um die Stadt zu weiteren Maßnahmen zu bewegen, war das angedrohte Zwangsgeld nunmehr festzusetzen“, erklärt es. Die Strafe muss die Stadt an den Staat zahlen, nicht an die Anwohnenden.

Im September 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Stadt Köln verpflichtet, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr Maßnahmen zum Schutz vor Lärm am Brüsseler Platz zu ergreifen. Ein Verweilverbot wurde wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt, das aktuelle Alkoholverbot reicht aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht aus.

Am 5. März hatte das Gericht mit dem Zwangsgeld gedroht, sollten die Vorgaben des Oberlandesgerichts nicht umgesetzt werden. Zwei Anwohnende finden es nach wie vor zu laut: Sie haben das Zwangsgeld beantragt, das das Gericht nun festgesetzt hat. (tli)