Schleuserprozess in KölnMänner sollen Einreise mit falschem Visum ermöglicht haben

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Das Landgericht in Köln

Köln – Offensichtlich gesundheitlich angeschlagen sind zwei der drei Angeklagten, die sich seit Dienstag vor dem Landgericht verantworten müssen. Urkundenfälschung, Betrug und Verstoß gegen ausländerrechtliche Bestimmungen wirft die Anklage dem Trio vor: Sie sollen afghanische Staatsbürger, die ohne Genehmigung nie hätten ausreisen dürfen, durch kriminelle Machenschaften nach Deutschland eingeschleust haben. Der älteste Angeklagte ist 75 Jahre alt und hört schwer, sein mitangeklagter Komplize (56) sitzt im Rollstuhl und ist herzkrank, lediglich der Jüngste im Bunde, ein gebürtiger Afghane (53) mit deutscher Staatsangehörigkeit, scheint sich bester Gesundheit zu erfreuen. In 32 Fällen sollen die Einreisewilligen pro Kopf 10.000 bis 15.000 Euro für die gefälschten Papiere bezahlt haben.

Laut Anklage haben die beiden Älteren afghanischen Staatsbürgern mit gefälschten Papieren die Möglichkeit gegeben, ein Visum zu erhalten, um nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat zu gelangen. Die mehrfach vorbestraften Kaufleute waren zum Tatzeitpunkt (Juni 2009 bis Dezember 2010) Inhaber diverser Firmen und damit in der Lage, Gehaltsbescheinigungen an Angestellte auszustellen, die nur auf dem Papier existierten. Mit diesen Bescheinigungen statteten sie Personen aus, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen und Geld brauchten.

Bewährungsstrafen möglich

Als sogenannte „Einlader“ wandten sich die Sozialhilfe-Empfänger mit den gefälschten Lohnabrechnungen an Ausländerbehörden und belegten so ihre angebliche Bonität. Sie unterschrieben für die einreisewillige Person eine sogenannte Verpflichtungserklärung, mit der sie für die Dauer des Aufenthalts der Gäste für Verpflegung und Unterkunft bürgten. Für die Unterschrift gab es 50 Euro und Taxigeld für die Heimfahrt.

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Der dritte Angeklagte stellte in Afghanistan die Kontakte her. Unter anderem ist von einem Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Kabul die Rede, der bei den illegalen Transaktionen behilflich gewesen sein soll. Ihm wurden die manipulierten Dokumente vorgelegt, damit er im Gegenzug Visa ausstellen konnte. Kaum waren die Personen in Deutschland, stellten sie bei den Behörden einen Asylantrag.

Das Landgericht hatte das Verfahren erst Jahre nach Anklageerhebung terminieren können – knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist. War die Staatsanwaltschaft anfangs noch gegen eine von der Verteidigung angeregte Bewährung mit dem Argument, der lange Tatzeitraum und die gewerbsmäßige Begehung der Taten mache dies unmöglich, hieß es nun: „Bewährungsstrafen sind möglich bei entsprechenden Geständnissen.“ In welchem Umfang und in welcher Form dies geschehen könnte, soll in einem weiteren Rechtsgespräch geklärt werden.

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