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Mit Fake-Profil gelocktMann hofft auf Sex-Abenteuer und trifft in Köln auf vier Räuber

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Per Smartphone wurde der Mann mit einem Fake-Profil gelockt (Symbolbild).

Per Smartphone wurde der Mann mit einem Fake-Profil gelockt (Symbolbild).

Zwei der Beteiligten müssen sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dort schilderten sie ihre Beweggründe.

Der schüchterne Gärtnergehilfe aus einer kleinen Stadt im Allgäu staunte nicht schlecht, als plötzlich auf seinem Handy die Nachricht eines Mädchens aufpoppte. Über die Social-Media-Plattform Snapchat hatte sie den fremden Mann kontaktiert, schnell wurde es anzüglich. Und prompt folgte eine Einladung nach Köln. Der 20-jährige Bayer kaufte sich ein Zugticket, ein Date mit „Emily Rugerth“ vor Augen. In Zollstock folgte das Erwachen: Es gab keine Emily, stattdessen lauerten ihm vier dunkle Gestalten auf. Nach einer Prügelattacke fehlten dem Mann 500 Euro, das Handy und die Bankkarte.

Köln: Mann mit Fake-Profil aus Bayern nach Köln gelotst

Es ist ein weiterer Fall der im Internet immer mehr um sich greifenden Masche des sogenannten „Love Scamming“, der nun unter dem Aktenzeichen 115 KLs 15/25 vor dem Kölner Landgericht aufgearbeitet wird. Zwei der mutmaßlichen Täter im aktuellen Fall müssen sich dem Vorwurf des besonders schweren Raubes stellen. Ein Angeklagter ist erst 16 Jahre alt, seine Mutter saß neben ihm auf der Anklagebank. Während der Jugendliche auf eine milde Strafe oder die Verhängung von Sozialstunden hoffen kann, drohen dem erwachsenen Komplizen mindestens fünf Jahre Gefängnis.

Im Juli vergangenen Jahres hatte die Internet-Bekanntschaft den Geschädigten nach Köln gelotst. Eigentlich sollte der Mann am Hauptbahnhof abgeholt werden. Sie schaffe es nicht rechtzeitig, er solle doch sofort zu ihr nach Hause nach Zollstock kommen. Nachdem der Mann sich orientiert und mit dem Bus zum Zollstocker Südfriedhof gefahren war, schlugen die Täter zu. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schildert Schläge und Tritte gegen den Kopf des Mannes. Die Täter hätten auch mit dem Einsatz eines Tasers gedroht und einer silberfarbenen Pistole, inklusive Schussabgabe in die Luft.

Köln: Angeklagte beim Geldabheben in Sparkasse gefilmt

In Todesangst gab der Überfallene dann etwa 500 Euro Bargeld und seine EC-Karte an die Räuber heraus. „Dann haben sie mich gehen lassen“, schilderte der Mann beim Prozess im Zeugenstand. Dann habe er aber den Fehler gemacht und noch in Sichtweite zum Handy gegriffen – um seine EC-Karte sperren zu lassen. Die Täter hätten ihm dann auch noch das Handy abgezogen. „Ich bin danach herumgeirrt, wollte zurück zum Hauptbahnhof.“ Am Rhein angekommen habe er dann die Bahn zum Hauptbahnhof genommen, dann einen Zug nach München. Erst dort erstattete der Mann Anzeige.

Bei Geldabheben in der Sparkasse in Zollstock wurden die Angeklagten gefilmt.

Bei Geldabheben in der Sparkasse in Zollstock wurden die Angeklagten nach der Tat gefilmt.

In der Zwischenzeit hatten die beiden Angeklagten laut Anklage die EC-Karte des Opfers erfolgreich an mehreren Geldautomaten eingesetzt und etwa 2700 Euro erbeutet. Danach ging es noch mit den Mittätern zu McDonald’s – auch auf Kosten des Überfallenen. Es dauerte drei Monate, bis die Beschuldigten identifiziert wurden. An einem Geldautomaten der Sparkasse am Höninger Weg waren die beiden Angeklagten dabei gefilmt worden, wie sie grinsend das Konto ihres Opfers plünderten. Die Polizei hatte eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet und direkt mehrere Hinweise erhalten.

Köln: 3500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt

Ein Bekannter von ihnen habe das Fake-Profil der nicht existenten Emily erstellt und den Mann aus dem Allgäu in die Falle gelockt, sagte der 16-jährige Beschuldigte beim Prozessauftakt. Er sei erst kurz vor dem Überfall angerufen worden und habe dann einfach mitgemacht. Der Mitangeklagte äußerte sich ähnlich. Außerdem habe er gedacht, dass man da einen Pädophilen aufmische. Denn in dem Fake-Profil sei von einem 12- oder 13-jährigen Mädchen die Rede gewesen. Aufgeklärt wurde das im laufenden Prozess noch nicht – der Anklagesatz der Staatsanwaltschaft sprach nicht von einem Kind.

Die beiden Angeklagten legten bereits zum Prozessauftakt umfassende Geständnisse ab und benannten auch die beiden bisher noch nicht ermittelten Mittäter. An den Geschädigten übergab der jugendliche Beschuldigte 500 Euro in Bar in einem Umschlag, der Mitangeklagte überwies 3000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Ziel der Verteidiger Oliver B. Gaertner und Juliana Metten ist klar: Die Geständnisse, die Aufklärungshilfe und ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich durch die Geldzahlung soll das Strafmaß drücken. Ein Urteil in dem Fall soll in dieser Woche verkündet werden.