Opfer wollte nur helfenKölner tötet Nachbarn mit Messerstich ins Herz – Urteil gefallen

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Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger vor dem Urteil im Kölner Landgericht.

Der Beschuldigte mit seinem Verteidiger vor dem Urteil im Kölner Landgericht.

Ein Mann ersticht seinen Nachbarn im Treppenhaus. Das Kölner Landgericht sprach nun ein Urteil in dem Fall. 

Ein tragisches Geschehen, so umschrieb am Landgericht Köln der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg die Umstände, die zum gewaltsamen Tode eines 51-Jährigen aus Worringen geführt hatten. Der Mann wollte seinen psychisch kranken Nachbarn im Treppenhaus beruhigen – und wurde erstochen. Der Angreifer muss nun auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.

Köln: Mann sticht seinem Nachbarn ins Herz

Mehrfach war der Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus an der Neusser Landstraße den Nachbarn durch die Demolierung von Türen, lautes Schreien und auch ausgestoßenen Todesdrohungen aufgefallen. Bis es im vergangenen Oktober zur völligen Eskalation kam. Der 31-Jährige hatte ein Loch in seine Tür getreten, war mit einem Küchenmesser in den Hausflur gerannt.

Im Kellergeschoss lebte das spätere Opfer mit seiner Lebensgefährtin. Er wachte von dem Lärm auf, wollte nachsehen und den Nachbarn beruhigen. Vergeblich versuchte seine Partnerin, ihn davon abzuhalten. Als der Beschuldigte den Mann sah, stach er mit dem Messer mit 20 Zentimeter-Klinge zu und traf das Herz. „Er wollte nur helfen, war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte der Richter.

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Kölner bedrohte auch Lebensgefährtin des Opfers

Tödlich verletzt stürzte das Opfer die Kellertreppe runter, lag vor den Füßen seiner entsetzten Lebensgefährtin. Die konnte sich um ihren Partner zunächst nicht kümmern, denn der Nachbar mit dem Messer kam nun auch auf sie zu. Die Frau schlug die Tür zu, der Nachbar trommelte dagegen und hinterließ blutige Abdrücke. Dann ließ er ab und ging zurück in seine Wohnung weiter oben.

Während der Notarzt nur noch den Tod des attackierten Bewohners feststellen konnte, suchten Polizisten den Angreifer in dessen Wohnung auf. Bäuchlings habe dieser auf dem Boden gelegen, schilderten diese im Prozess, und um Hilfe gerufen. Der Mann kam danach in eine psychiatrische Klinik. Noch etwa einen Monat lang hatte er danach laut Ärzten psychotische Wahnvorstellungen.

Köln: Angreifer fühlte sich wahnbedingt bedroht

Der Beschuldigte, der nach dem Abitur eine kaufmännische Ausbildung absolviert hatte, gab im Verfahren an, sich an jenem Tatabend bedroht gefühlt zu haben. Er sei in seine Wohnung eingesperrt worden und habe sich gewehrt. Im Treppenhaus seien ihm vier Männer mit Messer bewaffnet entgegengekommen. In Wirklichkeit war es nur der unbewaffnete Nachbar, das spätere Opfer.

Der Verteidiger hatte bemängelt, dass es am Abend zuvor bereits zu einem Polizeieinsatz im Haus gekommen sei. Sein Mandant habe Selbstmordgedanken geäußert. Wenn man ihn da bereits eingewiesen hätte, dann wäre niemand gestorben. „Es ist nicht richtig, die Schuld auf andere zu verlagern“, sagte der Richter dazu. Schuld sei der Täter aber auch nicht, er sei sehr krank.

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