Eine Leiche steckt kopfüber in einem Gully, nur die Füße ragen heraus. Nun startete der Prozess vor dem Kölner Landgericht.
Prozess im LandgerichtKölner (46) getötet und in Gully gesteckt – das sagt der beschuldigte Mitbewohner
Es war eine Horrorszene, die ein Schüler am Dienstag in Saal 32 des Kölner Landgerichts beschrieb. Auf dem Weg nach Hause entdeckte der 19-Jährige vergangenen März an einer Straße einen offen stehenden Gully, aus dem die Füße eines Toten ragten – der Rest der Leiche war mit Kies bedeckt. Laut Staatsanwaltschaft wurde der Mann von seinem Mitbewohner erstochen. Doch der Angeklagte streitet alles ab.
Schüler findet Leiche von Kölner im Gullyschacht
„Ich habe den Boden mit meinem Handy beleuchtet, weil es stockdunkel war“, erzählte der Berufsschüler im Zeugenstand. Dann sei ihm der verschobene Kanaldeckel aufgefallen und zwei rote Turnschuhe, die aus einem Schotterhaufen ragten. „Das sah komisch aus“, sagte der Zeuge. Er habe erst mit einem Stock gestochert, dann an den Schuhen gerüttelt – doch „die ließen sich nicht bewegen“.
Der junge Mann rief die Polizei, die sperrte die Landstraße in Niederkassel-Lülsdorf ab. Der Kies wurde abgetragen und die Leiche mit einer Seilwinde aus dem Gullyschacht geborgen. So zeigten es Fotos, die der Vorsitzende Richter Peter Koerfers im Gerichtssaal zeigte. Angehörige stöhnten auf und weinten. Der Richter warnte vor weiteren, noch grausameren Bildern von dem Getöteten.
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Kölner Stadtteil Langel: Mann mit 25 Messerstichen getötet
Nach der Obduktion der Leiche war klar, dass der Mann mit 25 Messerstichen in Hals und Rücken getötet wurde. Verantwortlich dafür soll der damalige Mitbewohner des Verstorbenen sein. Laut Anklage soll dieser ausgerastet sein, nachdem sein Bekannter ihn aus dessen Wohnung im Porzer Stadtteil Langel werfen wollte. Zunächst habe der Täter sein Opfer geschlagen und ihm gegen den Kopf getreten.
Der 46-jährige Wohnungsinhaber verlor laut Staatsanwältin das Bewusstsein, spätestens dann soll der Angeklagte (41) den Entschluss gefasst haben, seinen Bekannten zu töten. Nach der brutalen Messerattacke sei das Opfer noch in der Wohnung an massivem Blutverlust gestorben. In der Nacht habe der Täter die Leiche dann in einer Schubkarre zu dem Gully gebracht. Dann sei er geflüchtet.
Kölner Richter: Sieht nicht nach Freispruch aus
„Bisher haben Sie gesagt, dass Sie unschuldig seien“, sprach Richter Koerfers den Angeklagten im Gerichtssaal an. Diese Aussage sollte er überdenken, denn an dem Gullysieb sei dessen genetischer Fingerabdruck festgestellt worden. Auch gebe es weitere DNA-Spuren. „Das sieht hier nicht nach einem Freispruch aus“, so der Richter. Ein Geständnis wird zumeist strafmildernd gewertet.
Der Angeklagte blieb jedoch dabei, die Tat nicht begangen zu haben. „Ich hätte auch gar kein Motiv, sorry“, sagte er schulterzuckend in Richtung der Angehörigen. Verteidiger Peter Syben riet seinem Mandanten, sich nicht weiter zu äußern. Da der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und laut Staatsanwältin für die Allgemeinheit gefährlich sei, droht diesem auch die dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.