Anwalt will Ortstermin in KölnRichterin lässt Verdächtigen im Mordfall Petra Nohl nicht frei

Lesezeit 2 Minuten
Der Leichenwagen mit der toten Petra Nohl musste sich in die Schull- und Veedelszöch einreihen, die am Tatort vorbeizogen.

Der Leichenwagen mit der toten Petra Nohl musste sich 1988 in die Schull- und Veedelszöch einreihen, die am Tatort vorbeizogen.

Der Prozess um den Karnevalsmord von 1988 findet womöglich bald öffentlich in der City statt. Das zumindest hat ein Anwalt beantragt.

Der Verdächtige im Mordfall Petra Nohl bleibt in Untersuchungshaft. Das entschied die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann nach der Vernehmung des Hauptbelastungszeugen in dem „Cold Case“ aus dem Jahr 1988 und lehnte damit einen Antrag der Verteidiger ab. Der hatte auf Freilassung ihres Mandanten gelautet. Im Gegensatz zu den Anwälten stufte Grassmann den Zeugen als glaubhaft ein.

Köln: Zeuge meldete sich nach 35 Jahren

Nach 35 Jahren hatte der Zeuge sich bei der Polizei gemeldet und seine Erinnerungen aus der Tatnacht an jenem Karnevalssonntag geschildert. Dass er sich mit seinem früheren Kumpel Norbert K. an der Oper an einem Taxistand aufgehalten hatte und eine Frau gesehen habe. Bei dieser soll es sich um das spätere Mordopfer Nohl gehandelt haben. Und K. soll ihr laut Anklage gefolgt sein.

Die 24-jährige Petra Nohl wurde am 14. Februar 1988 in der Kölner Innenstadt getötet.

Die 24-jährige Petra Nohl wurde am 14. Februar 1988 in der Kölner Innenstadt getötet.

Die Verteidiger hatten es als nicht glaubhaft eingestuft, dass der Zeuge die Frau vom Taxistand auf Fahndungsplakaten, die Mordopfer Petra Nohl zeigten, wiedererkannt haben will. „Wie konnten Sie sich denn überhaupt an die Frau erinnern? Das war ja wohl kein Popstar“, so Anwalt Uwe Krechel. „Der Gedanke kam mir einfach, nachdem ich von dem Mord erfahren habe“, erwiderte der Zeuge.

Alles zum Thema Polizei Köln

Köln: Richterin sieht weiterhin den dringenden Tatverdacht

Als „dubios“ bewerteten es die Anwälte, dass der Zeuge, der mit dem Angeklagten damals in Drogengeschäfte verwickelt war, seine Schwester um ein Alibi gebeten habe. „Ich wollte einfach nicht da reingezogen werden“, erklärte der 56-Jährige, sollte sein Name bei der Polizei genannt werden. Dazu kam es nicht, denn niemand kam dem mutmaßlichen Täter K. auf die Spur.

Als die Anwälte im Gerichtssaal die Freilassung ihres Mandanten forderten, brach dieser in Tränen aus. Doch Norbert K. hatte sich zu früh gefreut. Richterin Grassmann stellte klar, weiterhin den dringenden Tatverdacht zu sehen, auch aufgrund der bisher zugeordneten DNA-Spuren am Körper der Getöteten. Anwältin Eva Kuhn, die Petra Nohls Tochter vertritt, begrüßte diese Entscheidung.

Verteidiger schlägt Gerichtstermin in Kölner Innenstadt vor

Täter und Opfer sollen sich zuvor auch in der Diskothek „Chari Vari“ im damaligen Bierdorf unter den Opernpassagen, ehemals „Schweizer Ladenstadt“, aufgehalten haben. Der Bonner Verteidiger Krechel schlug einen Ortstermin in der Innenstadt vor, um die Wege von Petra Nohl und dem mutmaßlichen Täter nachvollziehen zu können, „denn ich kenne mich da überhaupt nicht aus“.

Für einen solchen Ortstermin, der als öffentliche Hauptverhandlung mit allen Prozessbeteiligten und sicher einigen Schaulustigen durchgeführt würde, müssten die entsprechenden Bereiche in der Kölner City abgesperrt werden. Der Angeklagte würde dann wohl in Handschellen vorgeführt. Über den Antrag wurde allerdings noch nicht entschieden. Der Prozess wird im Oktober fortgeführt.

KStA abonnieren