Prostituierte in Köln angeklagtFreier nach dem Sex im Treppenhaus verprügelt und ausgeraubt

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Die Angeklagten mit Verteidiger Peter Syben im Kölner Amtsgericht.

Die Angeklagten mit Verteidiger Peter Syben im Kölner Amtsgericht.

Mit einem Komplizen soll eine Prostituierte ihren Freier in Köln überfallen haben. Sie muss sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Eine ehemalige Prostituierte muss sich wegen Raubes vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die 29-Jährige soll einen Kunden nach der Durchführung sexueller Dienstleistungen mithilfe eines Komplizen überfallen und einen größeren Geldbetrag entwendet haben. Die Verhandlung in Saal 29 des Justizgebäudes war allerdings schnell wieder zu Ende – das Opfer wollte keine Aussage machen.

Kölner Anklage: Freier im Treppenhaus überfallen

Die Angeklagte hatte ihre Dienste als Prostituierte in einer Wohnung in der Stolberger Straße in Braunsfeld angeboten. Der Kunde hatte sie besucht und laut Anklage einen Briefumschlag mit 3800 Euro auf den Tisch gelegt. Nach dem Geschlechtsverkehr sei es zum Streit über die Bezahlung gekommen, so die Staatsanwältin. Der Freier habe schließlich 500 Euro Lohn an die Dame gezahlt.

Zuvor soll die Angeklagte ihren Kunden noch eine Stunde in der Wohnung aufgehalten haben, weil sie angeblich den Türschlüssel nicht gefunden habe. In der Zwischenzeit habe sie einen Bekannten angerufen. Und der soll den Kunden dann im Treppenhaus abgepasst haben. „Er schlug dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht und nahm das Geld an sich“, heißt es in der Anklageschrift.

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Er sei „in die Heimat gefahren“ und wolle nichts mehr zu dem Geschehen sagen, so hatte der Überfallene es in einem Brief an den Richter formuliert. Seit dem Vorfall im Juli 2021 sei „viel Zeit vergangen“ und er erinnere sich auch nicht mehr wirklich, so der Mann. Dieser habe offensichtlich kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung, stellte der Richter bei der Verhandlung fest.

Köln: Zeuge soll bei nächstem Prozesstag aussagen

„Mein Mandant ist unschuldig“, sagte Verteidiger Peter Syben, der den mutmaßlichen Komplizen der Prostituierten vertritt, zu den Vorwürfen. Der Richter vertagte das Verfahren schließlich in den November. Der unwillige Zeuge wird dann erneut geladen, notfalls muss er von der Polizei vorgeführt werden. Sollte der Mann sich weigern, im Zeugenstand auszusagen, könnte sogar Beugehaft drohen.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Amtsgericht Köln vor einigen Wochen eine Prostituierte zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese hatte einen Freier auf dem Balkon dessen Wohnung ausgesperrt und dann eine laut Anklage teure Uhrensammlung gestohlen. Ein Nachbar hatte den hilflosen Mann entdeckt – die Feuerwehr befreite ihn letztlich aus der misslichen Lage.

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