Schwangere doch nicht getreten?Ex-Freundin entlastet Angeklagten vor Kölner Gericht

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Schwangere Symbol

(Symbolbild)

Köln – Mit einer überraschenden Wendung ist der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Darius W. (Name geändert) vor dem Landgericht zu ende gegangen. Das Verfahren hatte im Februar vor dem Amtsgericht noch rasant mit einem Haftbefehl und einer spontanen Flucht an Fahrt aufgenommen. Weil W. seiner schwangeren Freundin vor zwei Jahren in den Bauch getreten haben soll, um die Schwangerschaft so zu beenden, drohte ihm eine drastische Strafe mit Freiheitsentzug und alternativem Klinikaufenthalt in der Forensik.

W. flüchtet bei vorgetäuschtem Toilettengang

W. hatte damals eine Verhandlungspause genutzt und einen Toilettengang vorgetäuscht, um zu fliehen. Er wurde mit Haftbefehl gesucht, stellte sich am nächsten Tag und kam in die Psychiatrie. In der Verhandlung hatte er derart impulsiv, aggressiv und verhaltensgestört reagiert, dass der Gutachter von einer „paranoiden Schizophrenie“ sprach und ihn für gefährlich hielt.

Ganz anders nun Monate später vor dem Landgericht: Ruhig, gelassen, entspannt und einsichtig saß W. neben seinem Verteidiger. Die Zeit in der Psychiatrie war für ihn eine Premiere und hatte bei ihm offenbar zu einem Umdenken geführt. Und er war in dieser Zeit ohne Alkohol und Drogen. Den Vorwurf des Schwangerschaftsabbruchs bestritt er nach wie vor vehement, eine Ohrfeige und ständige Beschimpfungen und Beleidigungen gegenüber der Mutter der heute gemeinsamen zwei Jahre alten Tochter gab er jedoch unumwunden zu.

Ex-Freundin entlastet überraschend Darius W. bei Prozess in Köln

Schützenhilfe bekam er von seiner Exfreundin, die sich im Zeugenstand um Kopf und Kragen redete, Erinnerungslücken vorgab und immer wieder betonte, sie wolle „mit dem Ganzen abschließen“. Einer anderen Zeugin gegenüber hatte sie damals erklärt, dass sie mit dem Gedanken spiele, das Kind abzutreiben. Letztlich rückte sie vom Hauptvorwurf ab, den Bauchtritt während der Schwangerschaft habe es nicht gegeben, hieß es auf einmal.

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„Wir unterstellen nicht, dass die Zeugin absichtlich gelogen hat, aber es gab zuviele Widersprüche in ihrer Aussage“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Ausführungen der Zeugin seien „derart lückenhaft, dass es problematisch ist, darauf eine Verurteilung zu stützen“. Im Urteil war daher „nur“ noch von einfacher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung die Rede. W. erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe und muss als Auflage Kontakt zu einem Bewährungshelfer aufnehmen und mit regelmäßigen Urinkontrollen seine Drogenabstinenz dokumentieren.

Verteidiger Markus Haupt zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. „Wer meinen Mandanten kennt, weiß, dass ihn der Vorwurf des versuchten Schwangerschaftsabbruchs mehr als getroffen hat, denn er liebt seine Tochter über alles.“ Während seines zwangsweisen Klinikaufenthaltes hatte W. seiner Tochter zum Geburtstag ein Geschenk gebastelt.

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