Kölner LandgerichtWirt guckt Champions League mit Freunden – Sky fordert hohen Betrag nach Kontrollbesuch

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In einem Stadion liegt ein Mikrofon mit der Aufschrift „Sky Sport - Champions League“ auf einem Moderatoren-Pult des Pay-TV-Senders Sky.

Der Pay-TV-Sender Sky hatte die Ausstrahlungsrechte an der Partie der UEFA Champions League und klagte in Köln gegen den Gastronomen.

Ein Fußball-Fernsehabend mit Freunden in einem eigentlich geschlossenen Lokal wird für einen Gastronomen extrem teuer. Der Pay-TV-Sender Sky reichte Klage in Köln ein.

Der Kontrolleur gab sich als normaler Gast aus, bestellte sich im Restaurant eine Flasche Wasser. Im Hintergrund lief ein Fernseher, auf dem eine Partie der UEFA Champions League lief. Der im Auftrag des Pay-TV-Senders Sky agierende „Gast“ machte Beweisfotos und der Wirt war überführt – dieser besaß keinen Vertrag zur öffentlichen Vorführung. Der Vorgang führte zu einer Klage in Köln.

Kölner Fall: Sky schickt Kontrolleure in Gaststätten

Sky Deutschland arbeitet mit einer Kontrollagentur zusammen, die regelmäßig Mitarbeiter in Kneipen und Restaurants schickt, in denen womöglich unerlaubt Fußball übertragen wird. In diesem Fall suchte ein Kontrolleur am 26. Februar 2020 eine Gaststätte auf. Es kam zum Verkauf und auch zum Verzehr des bestellten Wassers in dem Restaurant.

Auf dem Bildschirm lief das Hinspiel im Achtelfinale der Champions League zwischen Olympique Lyon und Juventus Turin (Endstand: 1:0). Der Wirt hätte dafür das von Sky angebotene „Championspaket“ für Gastronomen buchen müssen. Hatte er aber nicht. Sky verlangte daher eine volle Jahresgebühr in Höhe von 5160 Euro. Der Gastronom weigerte sich, so kam es zum Prozess.

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Gastronom wies den Vorwurf vor Kölner Gericht zunächst zurück

Vor dem Kölner Landgericht gab der Wirt an, das Fußballspiel nicht über die Plattform von Sky abgespielt zu haben. Auch zweifelte er an, dass der Pay-TV-Sender tatsächlich über die alleinigen Rechte verfügte. Dem folgte das Gericht nicht. „Die Klägerin hat überzeugend dargelegt, Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Basissignal zu sein“, heißt es im schriftlichen Urteil.

Auch die weitere Argumentation der Anwälte lief ins Leere, das Lokal sei aufgrund der Corona-Lage gar nicht geöffnet gewesen. Demnach hätten sich lediglich Freunde des Betreibers dort aufgehalten, von einer öffentlichen Vorführung eines Fußball-Spiels könne keine Rede sein. Zunächst wurde dem Kontrolleur sogar unterstellt, sich widerrechtlich Zugriff zum Lokal verschafft zu haben.

Kölner Landgericht gibt Sky Deutschland komplett Recht

Den Vorwurf des Hausfriedensbruchs entkräftete der Gastronom bei seiner Vernehmung im Landgericht aber letztlich selbst. Es sei richtig, dass er einem Mann eine kleine Wasserflasche verkauft habe, auch wenn dies eigentlich nicht vorgesehen war. „Das Lokal war für Dritte jederzeit zugänglich“, stellte die 14. Zivilkammer des Landgerichts fest und gab Sky komplett Recht.

Das Gericht verurteilte den Wirt zur Zahlung der Sky-Jahresgebühr – aufgrund einer zwölfmonatigen Mindestlaufzeit. Weiter muss der Gastronom dem Pay-TV-Sender die entstandenen Abmahnkosten und weitere Aufwendungen erstatten, somit insgesamt knapp 6200 Euro plus Zinsen. Für den ohnehin durch die Corona-Pandemie gebeutelten Gastronomen war es eine teure Lektion.

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